Kartnig will bedingt entlassen werden

Freigänger ist Ex-Präsident Hannes Kartnig bereits.
Kommende Woche findet die Anhörung statt.

Freigänger ist er bereits, nur zum Schlafen muss Hannes Kartnig jeden Abend zurück in die Justizanstalt Graz-Jakomini. Geht es nach Anwalt Roland Kier soll auch das bald vorbei sein: Kartnig hat einen Antrag auf bedingte Entlassung gestellt; kommende Woche findet die Anhörung statt.

Der Ex-Sturm-Präsident verbüßt derzeit eine rechtskräftige Gefängnisstrafe von 15 Monaten wegen Finanzvergehen. Kurzzeitig war er im elektronisch überwachten Hausarrest, doch die Fußfessel wurde ihm nach Opernbesuch und Abendessen in einem Wiener Restaurant abgenommen.

Im Mai wären zwei Drittel der Haft verbüßt. In solchen Fällen seien bedingte Entlassungen üblich, betont Kier. "Bei einem Ersttäter wurde bislang noch nie die Zweidrittel-Entlassung verweigert. Das wäre österreichweit eine Premiere." Mit dem Versuch, bereits nach der Halbzeit vorzeitig entlassen zu werden, blitzte Kartnig allerdings ab.

Allerdings hat Kartnig auch noch eine nicht rechtskräftige Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten offen, der Akt liegt beim Obersten Gerichtshof. Beim Ja oder Nein über die bedingte Entlassung dürfte das aber keine Rolle spielen. Als Kartnig ein zwölfstündiger Haftausgang zu Weihnachten verwehrt wurde, legte Kier Beschwerde ein: Begründet wurde die Ablehnung des Haftausgangs nämlich mit der noch offenen Gefängnisstrafe. Ein Richtersenat stellte aber klar: "Bei der Berechnung der Strafzeit können nur rechtskräftige Strafen herangezogen werden."

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