Witwenpension auch bei Verpartnerungen

Zwischen Ehegatten und gleichgeschlechtlichen Partnern ist in Sachen Witwerpension kein Unterschied zu machen.
Pensionskasse wollte Anspruch für Hinterbliebene schmälern und blitzte ab.

Seit Einführung der eingetragenen Partnerschaft am 1. 1. 2010 haben rund 1700 gleichgeschlechtliche Partner „Ja“ zueinander gesagt. Sie haben sich damit auch – wie heterosexuelle Ehepaare – zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Die Pensionskassen fühlten sich daran aber nicht gebunden und verwehrten den hinterbliebenen Partnern die Witwer- bzw. Witwenpension. Sie stehe nur dem überlebenden Teil eines Ehepaares zu.

Mit dieser nach EU-Recht längst als diskriminierend erkannten Ansicht hat nun endlich auch die österreichische Justiz aufgeräumt. Ein von Rechtsanwalt Helmut Graupner erkämpftes Grundsatzurteil gegen die Valida Pensionskasse, von der unter anderem ORF-Mitarbeiter eine Betriebspension beziehen, ist bereits rechtskräftig. Jetzt hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) mit gleichlautender Begründung auch einer Klage gegen die VBV-Pensionskasse recht gegeben.

Diese wollte sich zumindest etwas ersparen und den Anspruch auf die Hinterbliebenenpension schmälern. Es geht um einen ehemaligen Mitarbeiter der Austria Tabak, der für seinen Partner vorsorgen wollte, falls er früher sterben sollte. Die Pensionskasse weigerte sich jedoch, den Partner anzuerkennen, die Witwerpension stünde nur Ehegatten zu. Sollte das anders gesehen werden, dann berechne sich der Anspruch erst ab dem EWR-Beitritt Österreichs (1994), weil das Europarecht der Gleichstellung zwischen Ehepartnern und gleichgeschlechtlichen Partnern erst ab diesem Zeitpunkt gelte.

Auch diesem Einwand erteilte das OLG eine Absage: Die Höhe der Pension orientiert sich an den Dienstjahren des Klägers und nicht daran, seit wann das EU-Recht gilt. Im übrigen müssen frühere (vor 1994 gelegene) Diskriminierungen, mögen sie damals auch noch nicht erkannt worden sein, ebenso ausgeglichen werden.

Nicht dringend?

Besonders eilig hatte es die Justiz in dieser Materie übrigens nicht. Trotz einer gesetzlichen Frist von vier Wochen ab Schluss der Verhandlung bis zur Urteilsausfertigung dauerte es hier über drei Monate. Die mit Eingaben vorgebrachte Urgenz von Anwalt Graupner wurde (samt gefordertem Kostenersatz) mit der Begründung abgeschmettert, die Gerichte seien „bekanntlich personell unterbesetzt“, im übrigen sei die Sache „offenkundig nicht besonders dringend“.

Der Pensionist, der seinen Partner absichern wollte, ist immerhin 70.

Mit der Stiefkindadoption waren die Rechte von Homosexuellen in Österreich zuletzt Thema in Medien und Politik. Dabei sind viele europäische Länder schon weiter: In Frankreich sind Ehe und Adoption seit kurzem möglich, in Spanien beides sogar schon seit 2005. Um die österreichische Gesetzgebung bei den Stiefkindern in Bewegung zu setzen, hat es – wie so oft – ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gebraucht. Fragt sich, was als nächstes ansteht.

"Ehe für alle"

Anvisiert wird die „Ehe für alle“. Das fordern zumindest die Grünen andersrum und deren Sprecher Marco Schreuder gegenüber dem KURIER - gefragt nach den wichtigsten politischen Zielen:

„Die Ehe für alle öffnen, und somit auch gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang ermöglichen und zeitgleich die Eingetragene Partnerschaft in ein modernes Rechtsinstitut auch für heterosexuelle Paare umwandeln."

Auch Peter Traschkowitsch, Vorsitzender der SoHo, der sozialdemokratischen Homosexuellenorganisation nennt die Öffnung der Ehe als erstes Ziel.

Bei den anderen Parteien wird es still, wenn es um die Rechte von Homosexuellen geht.

Witwenpension auch bei Verpartnerungen
Marty Huber, Sprecherin der IG Kultur und Aktivistin in der Schwulen und Lesben Community hat sich mit der politischen Auseinandersetzung über die Parteigrenzen hinweg beschäftigt:„Wenn man sich die Sichtbarkeit von Lesben-, Schwulen- und Transpolitik bei den Parteien anschaut, dann sind die Grünen natürlich die, die das am ehesten noch in einem allgemein politischen Profil sichtbar haben. Bei der SPÖ ist es in den letzten Jahren ein bisschen besser geworden, auch aufgrund der Intensität der Auseinandersetzung um die Eingetragene PartnerInnenschaft und um Fortpflanzungsrechte. Aber eigentlich ist es sehr wenig gewesen, oft nur bei Wahlkämpfen."

Für die Zurückhaltung der SPÖ zeichnet die ÖVP mitverantwortlich, so Huber. „Die ÖVP hatte nur einen ganz kurzen Anflug einer Liberalisierung unter Josef Pröll. Weshalb es – glaube ich – auch ein Gesetz zur Eingetragenen PartnerInnenschaft überhaupt gibt.“ Huber glaubt, dass diese Gesetzesinitiative unter ihrem derzeitigen Parteichef Michael Spindelegger nicht möglich gewesen wäre. Die ÖVP bewege sich nur, wenn ein Gerichtsurteil sie dazu zwinge.

Angesprochen auf die Möglichkeit der Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare betont August Wöginger, Sozialsprecher der ÖVP im Parlamentsclub: „Aus Sicht der ÖVP sind die maßgebenden rechtlichen Eckpfeiler für ein funktionierendes und rechtlich abgesichertes Zusammenleben und das wechselseitige Übernehmen von Verantwortung im Rahmen einer eingetragenen Partnerschaft gegeben.“

Laut Aktivistin Marty Huber spiele sich die Diskriminierung neben der gesetzlichen vor allem auf einer symbolischen Ebene ab. So gab es bei der Eingetragenen Partnerschaft ein Bindestrichverbot bei Doppelnamen. Der Verfassungsgerichtshof kippte das Verbot 2011.

Die Krux mit der Ehe

Gleiche Ehegesetze würden niemanden bedrohen: „Es passiert nichts außer, dass Leute heiraten können und sich gegenseitig absichern. Das ist insbesondere aus Sicht von konservativen Parteien unverständlich, dass sie ein konservatives Projekt wie die Ehe nicht auch für möglichst alle offen halten wollen und es ist auch ein wenig absurd, dass sich dann nicht-konservative Parteien wie die Grünen die „Ehe für alle“ als eines der wenigen politischen Ziele anheften,“ urteilt Huber.

Huber kritisiert auch das Ehegesetz an sich: "Grundsätzlich ist es eigentlich ein sehr konservatives Ansinnen, auch im Sinne von Vorstellungen von Paarbeziehungen." Die darin enthaltenen Vorschreibungen seien "uninteressant". Man müsse das Gesetz grundsätzlich modernisieren, so Huber. Damit wäre die Ehe gesamtgesellschaftlich interessant.

Rechtliches

Der Anwalt Dominik Konlechner gibt Huber recht: Das österreichische Ehegesetz sei sehr stark mit Wertvorstellungen aufgeladen. Aber: „Die Judikatur entwickelt sich weiter und so zeigt sich auch darin der gesellschaftliche Wandel.“ Allerdings bleibt der Wortlaut gleich – das Gesetz gilt (derzeit) nur für Mann und Frau.

Im Gesetz wird vor allem definiert, was bei einer Scheidung passiert. So gibt es in Österreich das Verschuldungsprinzip. In Deutschland werde das verlacht, so Konlechner. Bei einer Scheidung wird in Österreich nach dem Schuldigen gesucht. In dem Gesetz wird definiert, dass eine Ehe eine Lebensgemeinschaft, eine Wirtschaftsgemeinschaft und eine Geschlechtsgemeinschaft beinhalten sollte – keiner dieser Punkte müsse jedoch zwingend vorliegen, so Konlechner.

Es sei in der Tat eine „Ironie“, dass Homosexuelle diese „kleinbürgerliche“ Institution für sich öffnen wollen, so Konlechner.

Es handelt sich dabei übrigens um das Ehegesetz des Dritten Reiches, das nach 1945 reformiert und übernommen wurde.

Was wird werden?

Trotzdem gibt es Licht am Ende des Tunnels. Gegen eine Liberalisierung werde sich Österreich nicht ewig wehren können, sagt Huber. Sie glaubt, dass das Ehegesetz eine Annäherung möglich machen könnte: „Die Ehe ist dafür wunderbar geeignet für konservative Parteien.“

Buchtipp: Queering Gay Pride. Zwischen Assimilation und Widerstand. Marty Huber. Wien 2013

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