Waffenregistrierung: Frist läuft Ende Juni ab

Waffen
Deutlicher Sprung von 81.000 auf 259.000 gemeldete Gewehre innerhalb eines halben Jahres.

Die Frist, um den Altbestand an gezogenen Langwaffen (Gewehre - also Kategorie C) im neuen Zentralen Waffenregister (ZWR) zu melden, läuft Ende des Monats ab - und die Jäger, Sammler und Sportschützen geben Gas: Waren vor sechs Monaten erst 81.000 Stück der Kategorie C in den Computern gespeichert, hat sich diese Zahl auf 258.878 mehr als verdreifacht, berichtete das Innenministerium am Dienstag.


Ressortsprecher Karl-Heinz Grundböck wies auf diesen deutlichen Sprung und die verbleibende vierwöchige Frist hin: "Wir gehen davon aus, dass alle, die unter die Registrierungspflicht fallen, darüber informiert sind." Und so sieht es auch aus, berichtete Gerhard Pöpl, Geschäftsführer des Geschäfts "Doubleaction" in Wien-Währing. "Bis Anfang, Mitte Mai ist es noch getröpfelt, statt geronnen." Doch derzeit kommen vermehrt Kunden, um die Meldungen durchzuführen. Durch seinen Einblick ins ZWR und die Registrierungsnummern schätzt Pöpl, dass pro Tag 2.500 bis 3.000 Waffen gespeichert werden.

In den Computern des Innenministeriums sind mit heutigem Tag 654.993 Waffen von 224.724 Besitzern verzeichnet. Neben der Kategorie C kommen dazu noch 7.378 Stück der Kategorie A (verbotene Waffen wie Pumpguns) sowie die 361.475 Pistolen, Revolver und Halbautomaten (Kategorie B), die früher bereits bei den Bundespolizeidirektionen und Bezirkshauptmannschaften registriert waren. A und B wurden automatisch zum ZWR-Start am 1. Oktober 2012 in das System übernommen. Flinten (Kategorie D) aus dem Altbestand müssen nur bei einem Besitzerwechsel gemeldet werden - hier sind bisher 27.262 registriert.

So ging es vor allem um die Gewehre, die von den Jägern, Schützen und Waffensammlern schon zuvor dezentral mit Formularen bei den Büchsenmachern gemeldet wurden. Weil für dieses Zettelwerk Gebühren fällig wurden, ist der Vorgang nun per Bürgercard oder Handy-Signatur kostenlos online möglich. Wer dies nicht möchte, konnte und kann sich weiterhin gegen ein "angemessenes Entgelt" an den Handel wenden. Die Kosten dafür betragen zumeist rund zehn Euro pro Meldung.

Auch bei einem Neukauf tragen die Büchsenmacher diese Waffe über einen eigenen Zugang via Internet im ZWR ein. Dieses habe sich bisher bewährt und laufe technisch tadellos, so Grundböck. Deshalb sei es auch für einen weiteren Ansturm gewappnet.

Wer eine Registrierung "vergisst", dem droht nach Paragraf 51 des Waffengesetzes wegen dieser Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro. Wobei es allerdings laut dem Innenministeriumssprecher auf den Einzelfall ankommt - etwa ob jemand erst am 2. Juli meldet, oder die Polizei durch Zufall drauf kommt, dass eine Waffe nicht registriert wurde.

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