Gericht kippt Verjährung von Missbrauch

Klosterinternat. Zwei ehemalige Schüler werfen Zisterzienser-Pater sexuelle Übergriffe vor.

Eine kleine juristische Sensation kündigt sich in Vorarlberg an. Zwei ehemalige Schüler des Klosterinternats Mehrerau in Bregenz haben 2012 wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Pater geklagt. Das Kloster hat sich damals auf Verjährung berufen. Dies kommt für das Landesgericht Feldkirch nicht infrage. „Das Gericht hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Verjährungseinrede in beiden Fällen nicht anzunehmen“, sagt Gerichtssprecher Reinhard Flatz.

Die beiden Fälle sind ähnlich gelagert, aber doch von unterschiedlicher juristischer Tragweite. Ein ehemaliger Zögling, 58, gibt an, bereits 1968 im Vorarlberger Eliteinternat von Pater B. sexuell missbraucht worden zu sein. Der andere ehemalige Mehrerau-Schüler, 46, soll 1982 ebenfalls Opfer sexueller Übergriffe durch denselben Pater geworden sein. Im Fall von 1968 liegt ein psychologisches Gutachten vor, dass der Missbrauchte durch die Traumatisierung erst jetzt über die Vorfälle sprechen könne. Im anderen Fall waren die 30 Jahre Verjährungsfrist im Zivilverfahren ohnehin nicht erreicht.

Im Landesgericht Feldkirch geht man davon aus, dass das Kloster erneut berufen wird. Dann wären das Oberlandesgericht Innsbruck (und später der Oberste Gerichtshof in Wien) zuständig. Bestätigen die Instanzen die Feldkircher Entscheidung, könnte das Gericht prüfen, was in Mehrerau wirklich vorgefallen ist.

Das Kloster war telefonisch nicht erreichbar.

Morgen im KURIER: Sexueller Missbrauch – das Geständnis des Pater B.

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