Strafmandate für mehr Jugendschutz

APA3673316 - 27022011 - WIEN - Ì?STERREICH: Beamte des Magistrates und der Polizei fÌ?hrten am Samstag, 26. Februar 2011 in der Wiener Innenstadt Lokalkontrollen in diversen "Grossraumdiscos" durch. Kontrolliert wurden Jugendschutz, LÌ?rmpegel der Tonanlagen und Verlassungsraum. APA-FOTO: HERBERT P. OCZERET
Neues Gesetz: Polizei kann bei Verstößen gegen das Regelwerk ab Oktober gleich abkassieren.

Nicht nur Ermahnung und Anzeige sind möglich. Das neue steirische Jugendschutzgesetz sieht auch vor, dass Jugendliche, Eltern und Wirte, die gegen die Regelung verstoßen, sofort Strafe zahlen müssen. Dies erläuterte am Dienstag Jugend-Landesrat Michael Schickhofer (SPÖ) in Graz. Das Gesetz tritt bereits mit 1. Oktober in Kraft.

Durch den erweiterten Strafenkatalog und einem Vorgehen ähnlich wie bei Verkehrssündern soll das Regelwerk wirkungsvoller werden, betonte Schickhofer. „Derzeit bleibt es bei kleineren Übertretungen bei Ermahnungen, und auf Anzeigen folgt meist ein langes Behördenverfahren“, sagte der Landesrat. Mit den „Strafmandaten“ beim Jugendgesetz betrete man in Österreich Neuland, versicherte Schickhofer: „In einem halben Jahr wollen wir evaluieren, ob die Strafen zu hoch oder zu niedrig sind.“

Mindestens 20 Euro

Die Organstrafen beginnen bei 20 Euro. Die müssen etwa Jugendliche berappen, wenn sie die Ausgehzeit bis zu einer Stunde überschreiten (in der Steiermark müssen Kinder von 14 bis 16 Jahren weiterhin um 23 Uhr zu Hause sein, Anm.). Der Betrag ist auch zu zahlen, wenn unter 16-Jährige keinen Ausweis bei sich haben oder beim Rauchen, Alkohol trinken oder beim Autostoppen erwischt werden. Denn auch das Anhalten von Fahrzeugen ist mit diesem Gesetz in der Steiermark verboten. „Wir wollen damit eventuelle Kriminalität, die sich daraus ergeben könnte, eindämmen“, bekräftigt Jörg Schwaiger, Sprecher des Jugend-Landesrates.

Auch Eltern und Wirte können dann an Ort und Stelle zur Kasse gebeten werden: 50 Euro kostet es, wenn man beim Alkoholkonsum seines Sprösslings die Augen zudrückt. Verkauft ein Gastronom einem Jugendlichen unter 16 Jahren Zigaretten oder Alkohol, hat er ebenfalls mit diesem Betrag zu rechnen.

Sollten die Betroffenen nicht sofort zahlen können, folgt automatisch eine Anzeige. Erwachsene und Wirte müssen dann sogar mit bis zu 15.000 Euro Buße rechnen. Neu sind Kurse statt Geldstrafen für Eltern, die von der Behörde alternativ verordnet werden könnten. Rund 3500 Verfahren nach dem Jugendgesetz werden in der Steiermark jährlich durchgeführt.

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