Strafzettel für Rettung: "Eintagsfliege"

Kein Parken, ohne zu zahlen: Das gilt auch für Rettungsautos.
Graz. Gebührenpflicht in Kurzparkzone gilt, sei aber laut Behörde noch nie ein Problem gewesen.

Das war ein Einzelfall", versichert Gottfried Pobatschnig, Leiter des Parkgebühen-Referats in Graz. In der Sache selbst bleibt der Magistratsbedienstete aber dennoch deutlich: Für Autos des Roten Kreuzes müssen Parkscheine gelöst werden, falls sich der Fahrer nicht bei einem Notfall oder Einsatz befindet.

Wie berichtet, wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark wies die Berufung eines Rot-Kreuz-Mitarbeiters wegen eines Strafzettels ab, der zu einer Besprechung mit der Polizei im Einsatzwagen kam und keine Parkgebühren zahlte. Eine Besprechung sei eben kein Einsatz, hieß es. Pobatschnig sieht das genauso. "Nur weil Rotes Kreuz oben steht, heiß das nicht Gebührenbefreiung." Das gelte auch für Mitarbeiter des Straßendienstes, die an sich auch zahlen müssten, wenn sie bloß zu einer Besprechung fahren. Allerdings sei der nun publik gewordene Fall "eine Eintagsfliege": Noch nie habe es Probleme mit Fahrzeugen der Rettungsorganisation gegeben.

In anderen Städten ist eine solche Detailfrage bisher kein Thema. Im Büro der Wiener Verkehrsreferentin Maria Vassilakou (Grüne) verweist man auf eine Verordnung, wonach Einsatzfahrzeuge von der Parkometerabgabe ausgenommen seien. Sobald ein blaues Drehlicht vorhanden sei, gelte ein Wagen als Einsatzfahrzeug. "Wir interpretieren das so. Alles andere ist eigentlich Haarspalterei", sagt ein Sprecher.

In Linz gibt es auch den Verweis auf Einsatzfahrzeuge, doch im zuständigen Referat würde man dienstliche Besprechungen ebenfalls nicht als Einsätze betrachten. "Bei Verdacht stellen wir ein Organmandat aus, reden aber mit den Betroffenen." In Klagenfurt verweist man auf die Gebührenverordnung und die Ausnahme für Einsatzfahrzeuge.

Kommentare