"Apple to go" schmeckte Apple nicht

Der US-Konzern Apple fühlte Franz Rahm auf den Zahn: Sein "apple to go" ist zwar gesundes Obst, doch "die haben geglaubt, ich mach’ was mit Elektronik", schildert der Steirer.
Zwei Jahre dauerte Rechtsstreit des US-Konzerns mit einem Apfelhändler um den Markennamen.

Ein einzelnes Apferl, gewaschen, sauber verpackt in biologisch abbaubarer Folie samt Serviette: Das ist Franz Rahms "apple to go". Ein Snack, der das Obst durch die Spezialfolie ohne Kühlung mindestens zwei Wochen, großteils aber bis zu vier Wochen, knackig hält.

Dem Oststeirer schlug sich der gesunde Happen aber gehörig auf den Magen: "Apple to go" schmeckte nämlich Apple nicht - der US-Konzern drohte dem 54-Jährigen mit Klage, sollte er nicht schleunigst die Bezeichnung "apple" sausen lassen, die sei schließlich geschützt.

Als der erste Brief von Apples Wiener Rechtsanwalt per Einschreiben in seinem Unternehmen im beschaulichen Rollsdorf einlangte, musste Franz Rahm erst einmal schlucken. Auf zwei Seiten wurde er aufgefordert, seine Marke "apple to go" zu löschen: Man hoffe, sich deshalb nicht vor Gericht treffen zu müssen. "Na super, hab’ ich mir gedacht", erinnert sich Rahm. "Da freut man sich über sein schönes Produkt und dann so was."

Haltbarer Snack

Das "schöne Produkt" fiel Rahm, Spross einer Apfelbauernfamilie, ein, als er auf dem Moskauer Flughafen wartete. "Da hat’s mich so nach einem Apfel gelüstet. Aber da war nichts zu kaufen, nur das übliche süße Zeug. Dann hab’ ich mir überlegt, warum gibt’s den Apfel eigentlich nicht als Snack?" Als Verpackungstechniker machte sich Rahm daran, eine Folie zu besorgen, die die einzelne Frucht sauber und gleichzeitig lange haltbar hält. Das natürliche Gas, das jeder Apfel abgibt, verdrängt dabei allmählich den Sauerstoff unter der Folie. "Der Apfel vergisst aufs Altern und wird nicht runzlig oder zäh."

2010 kam "apple to go" auf den Markt und durchlief als Markenbezeichnung sämtliche Hürden: Der Begriff wurde vom österreichischen Patentamt abgesegnet, auch international hat Rahm das Patent erhalten. Seither zählt er große Konzerne wie etwa die Wiener Vertretung von Nestlè zu seinen Kunden, wie auch einige österreichische Warenhäuser. "Noch nie hat es Reklamationen gegeben, die Qualität stimmt", freut sich Rahm.

Nur einem Konzern schmeckte die gesunde Jause dennoch nicht. "Ich weiß bis heute nicht, wie die auf mich gekommen sind. Aber ich glaub’, die haben vermutet, ich könnt’ irgendwas mit Elektronik machen." Als Rahm den ersten Schock über angedrohte Klage und Prozess vor einem US-Gericht verdaut hatte, setzte er auf sein Bauchgefühl. "Da hilft nur direkt reden mit den Leuten und erklären, worum’s bei mir eigentlich geht."

Keine Birne

Der 54-Jährige verzichtete darauf, seinerseits ebenfalls mit einem Anwaltsschreiben zu reagieren und telefonierte doch lieber gleich selbst. "Ich hab’ denen erklärt, Apfel heißt auf Englisch halt einmal apple. Ich kann’s ja nicht wegen Apple Birnen nennen." Doch es dauerte zwei Jahre, bis der Rechtsstreit mit Apple gegessen war. "Das war schon nervenaufreibend und existenzbedrohend", erinnert sich Rahm. "Das Damoklesschwert ist immer über mir gehängt, dabei hab’ ich ja nichts Böses gemacht."

Nun einigte man sich gütlich. Rahm verzichtete auf ein paar Details in seinen Markenrechten, dafür bleibt ihm "apple to go" für den Snack erhalten. "Das hat mich schon graue Haare gekostet", seufzt Rahm, kann aber ganz Geschäftsmann dem Ganzen doch eine gute Seite abgewinnen. "Sollte Apple jemals g’sunde Aktionen machen, ist ,apple to go‘ sofort bereit, zu liefern."

Land der Äpfel

190.000 Tonnen

80 Prozent der Äpfel, die in Österreich geerntet werden, stammen aus der Steiermark: 190.000 Tonnen dürften es laut Schätzungen der steirischen Landwirtschaftskammer heuer werden.

Preisverfall

Allerdings kämpfen die rund 1200 betroffenen Landwirte mit einem massiven Preisverfall, vor allem wegen EU-weitem Überangebot infolge des Russland-Embargos. Für Pressobst erhalten sie etwa nur noch drei bis fünf Cent je Kilogramm.

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