Staatsanwalt prüft Affäre um Gratiswohnung

Staatsanwalt prüft Affäre um Gratiswohnung
Anklagebehörde will wissen, ob bei Gratis-Wohnrecht für Alt-Politiker und bei Hausverkauf Untreue im Spiel war.

Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft Innsbruck zuwarten, bis der Landesrechnungshof das Gebaren des Vereins "Technikerhaus" im gleichnamigen Schülerheim überprüft hat. Doch nun ist die Behörde selbst aktiv geworden, wie Sprecher Hansjörg Mayr auf Anfrage bestätigt: "Wir lassen von der Polizei Unterlagen beschaffen und werden prüfen, ob es einen Anfangsverdacht Richtung Untreue gibt."

Dabei geht es einerseits um das Gratis-Wohnrecht für den Ex-ÖVP-Landtagspräsidenten Helmut Mader. Der hat, wie berichtet, jahrzehntelang als Leiter des HTL-Schülerheims "Technikerhaus" in Innsbruck mietfrei in dem Gebäude gewohnt und zudem Geld für seine ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. 2009 wurde Mader ein lebenslanges Wohnrecht vom Trägerverein, dessen Obmann er bis 2013 war, eingeräumt.

Die Kosten für den Ausbau seines Domizils auf 188 Quadratmeter bekam Mader 2010 vom Verein erstattet, wie er zuletzt in einem offenen Brief eingestand. Im selben Jahr wurde der Heimbetrieb eingestellt und der Gebäudekomplex verkauft.

Von 2,5 auf 10 Millionen Euro

Und auch dieser Verkauf interessiert nun die Staatsanwaltschaft, wie Mayr bestätigt. Für 2,5 Millionen Euro wechselte das "Technikerhaus" seinen Besitzer. Die Käufer – Mitglieder der selben Mittelschulverbindung wie Mader – bewerteten das Gebäude vier Jahre nach dem Verkauf mit rund 10 Millionen Euro, wie der Tiroler Blogger Markus Wilhelm (dietiwag.org) mit einem internen Dokument belegen konnte.

Der Innsbrucker Strafrechtsexperte Andreas Scheil hatte gegenüber dem KURIER schon vor Wochen Anhaltspunkte für eine mögliche Untreue durch den Vereinsvorstand erkannt. Er monierte, dass dem lebenslangen Wohnrecht Maders nichts gegenüberstünde, was dieses rechtfertigt. Der Vorstand eines Vereins müsse aber dessen Vermögen "wie ein Kaufmann vernünftig und sorgsam verwalten". Das Wohnrecht ist aber eine Wertminderung des Gebäudes. "Ein Verein ist eine juristische Person und kein Selbstbedienungsladen“, meinte Scheil weiter.

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