Religionsstreit hat ein Nachspiel
Der Streit um das Üben von Erstkommunionsliedern in einer Volksschule in Niederösterreich hat jetzt ein Nachspiel: Am Freitag hat die Initiative „Religion ist Privatsache“ Landeshauptmann Erwin Pröll und Landesschulratspräsident Hermann Helm (beide ÖVP) wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Grund ist die Versetzung eines Beamten, der das Singen von Kirchenliedern im normalen Unterricht verboten hatte.
Der Chefjurist des Landesschulrats, Friedrich Freudensprung, hatte auf Beschwerden der Eltern nichtkatholischer Schüler, die von der Initiative „Religion ist Privatsache“ unterstützt wurden, reagiert und das Verbot mit „religiöser Diskriminierung nichtkatholischer Schüler“ begründet. Er war daraufhin ein Jahr vor seiner Pensionierung einer neuen Abteilung zugewiesen worden. Freudensprung kann und wird diese Entscheidung auch nicht bekämpfen.
Politwillkür?
Die 10 Seiten dicke Sachverhaltsdarstellung der Initiative enthält eine Aufforderung an die Staatsanwaltschaft, zu überprüfen, ob Äußerungen und Handlungen Helms und Prölls den Tatbestand des Amtsmissbrauchs (§ 302 StGB) erfüllen. Von der Staatsanwaltschaft erwartet sich die Initiative laut einer Aussendung eine „Durchleuchtung des Entscheidungsfindungsprozesses innerhalb des Landesschulrates und eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Frage, wo die Grenze zwischen einer legitimen Gesetzesauslegung und der missbräuchlichen Politwillkür verläuft“.
Initiative-Sprecher Eytan Reif verwies auf die Trennung von Kirche und Staat und meinte: "Die österreichische Verfassung und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte haben auch in Niederösterreich zu gelten - egal, ob es dem einen oder anderen Provinzpolitiker gefällt oder nicht.“
Prölls Sprecher wollte "das nicht einmal kommentieren".
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