Religionsstreit: Jurist wird jetzt fix strafversetzt

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Weil er befand, dass Kirchenlieder im Musikunterricht nichts verloren haben, wird der Beamte degradiert.

Niederösterreichs Landesschulratspräsident Hermann Helm machte im Streit um die Vorbereitung der Erstkommunion im Musikunterricht einer öffentlichen Volksschule seine Ankündigung wahr. Nach einem klärenden Gespräch am Freitag leitet Fritz Freudensprung ab sofort nicht mehr die Rechtsabteilung des Landesschulrats.

„Hofrat Freudensprung ist niederösterreichischer Landesbeamter. Sein Dienstgeber hat die Zuteilung zum Landesschulrat aufgehoben; er wird der Schulabteilung des Landes zugeteilt“, sagt Helm. Ausschlaggebend für die Versetzung sei die vom Juristen verursachte Rechtsunsicherheit, da dieser eine Weisung Helms eigenmächtig aufgehoben habe.

Hintergrund der Causa ist eine Beschwerde konfessionsloser Eltern, weil ihre Tochter in der öffentlichen Volksschule Atzenbrugg-Heiligeneich (Bezirk Tulln) im Musikunterricht Kirchenlieder für die Erstkommunion einstudieren musste. Der zuständige Bezirksschulrat gab den Eltern recht. Helm hob diese Entscheidung Ende Jänner wieder auf: Es entspreche den schulrechtlichen Bestimmungen, wenn im Musikunterricht der Volksschule Lieder mir religiösem Bezug gesungen werden, lautete seine Begründung.

Diese Weisung habe wiederum Freudensprung in Helms Abwesenheit eigenmächtig aufgehoben, weshalb der Jurist nun vom Landesschulrat abgezogen wird.

Recht missachtet

Verfassungsjurist Heinz Mayer stellt sich klar hinter die beschwerdeführenden Eltern und somit auch hinter Freudensprung: „Das Recht der Eltern, die Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, wird missachtet.“ Man dürfe im Unterricht auf religiöse Fragen eingehen, „aber nicht gezielt auf eine kirchliche Feier vorbereiten“, sagt Mayer.
Für Freudensprung sieht der Verfassungsrechtler dennoch schwarz: Da dessen Dienstgeber (das Land NÖ) lediglich eine Karenzierung zu Gunsten einer Bundesbehörde (Landesschulrat) aufgehoben habe, sei es sehr schwer, sich dagegen zu wehren.

Die Causa selbst ist ab sofort gerichtsanhängig. Die betroffenen Eltern haben Beschwerde beim nö. Landesverwaltungsgericht eingebracht. Andere Eltern sehen die Sache entspannter: Beim Lokalaugenschein vor der Volksschule fand sich am Freitag niemand, der ein Problem mit den Kirchenliedern im Musikunterricht hat.

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