Prozess um Zahnprothese, die beim Zubeißen brach

Der Patient bekam nur 200 Euro Schmerzensgeld, jetzt beginnt das Verfahren von vorne.

Der Prozess um die Zahnprothese geht ins vierte Jahr – und muss jetzt neu aufgerollt werden. Es ist die Frage zu klären, ob die Zahnärztin dem Patienten in aller Deutlichkeit klargemacht hat, dass das Kunststoffmaterial für seine Bedürfnisse eventuell nicht geeignet sein könnte.

Dazu muss man wissen, dass der Mann mit den "dritten Zähnen" einen sehr starken Biss hat. Der Salzburger hatte sich eine Ober- und eine Unterkieferprothese anfertigen lassen. Die Zahnärztin machte den Patienten auf das verwendete flexible Kunststoffmaterial aufmerksam, der Mann war einverstanden. Der Zahnersatz wurde nach den Regeln der ärztlichen (und zahntechnischen) Kunst angefertigt und eingesetzt, der Patient zahlte 10.438 Euro und war zunächst zufrieden. Beim ersten kräftigeren Zubeißen allerdings brach ein Zahn aus, und dann noch einer und noch einer.

Eine reine Kunststoffprothese ohne Metallverstärkung war für den Mann mit dem besonders starken Biss von Anfang an ungeeignet, das musste für die Zahnärztin erkennbar gewesen sei.

Der Salzburger ließ die "Dritten" zunächst von einem anderen Zahnarzt reparieren, als es zu weiteren Brüchen kam, schickte ihn dieser jedoch zu der ersten Zahnärztin zurück. Diese verwies ihn an den Zahntechniker, der anbot, die Prothese mit Metall zu überziehen. Das lehnte der Patient entnervt ab und klagte.

Nach zweieinhalb Jahren sprach ihm das Gericht 200 Euro Schmerzensgeld zu und wies alle anderen Forderungen – unter anderem auf Schadenersatz für eine Neuanfertigung – ab. Der Kläger habe eine Verbesserung abgelehnt, im Übrigen sei er über das verwendete Material aufgeklärt worden.

Zurück an den Start

So einfach geht das nicht, entschied das Berufungsgericht und bekam Bestätigung vom Obersten Gerichtshof. Das Verfahren geht zurück an den Start. Es muss geklärt werden, ob sich der Mann für diese Prothese entschieden hätte, wären ihm die möglichen Folgen eindringlich vor Augen geführt worden.

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