Mordprozess: 47-Jährige zu 16 Jahren Haft verurteilt

Die Angeklagte vor Prozessbeginn.
Die Kärntnerin hatte vor einem Jahr ihren Ehemann erstochen. Sie zeigte sich geständig.

Eine 47 Jahre alte Kärntnerin ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt von einem Geschworenensenat wegen Mordes zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Sie war geständig, im vergangenen Sommer ihren um ein Jahr jüngeren Ehemann vorsätzlich erstochen zu haben. Die Geschworenen brauchten nicht einmal 40 Minuten, um zu ihrem Urteil zu kommen. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte hatte in der Früh zu Prozessbeginn die Tötungsabsicht noch bestritten. Nach ihrer Vernehmung, mehreren Zeugenaussagen und der Mittagspause bekannte sie sich schließlich zu den in der Anklage erhobenen Vorwürfen. Sie sagte, sie bereue die Tat.

Geständnis wirkte mildernd

Der Geschworenensenat hat das Geständnis der Angeklagten als Milderungsgrund gewertet. Richter Christian Liebhauser-Karl sagte, auch die Einschränkung der Urteils- und Einsichtsfähigkeit der Angeklagten habe man bei der Strafbemessung berücksichtigt, ebenso, dass es sich bei der Ehe um eine belastete Beziehung gehandelt habe.

Das habe allerdings nichts daran geändert, dass sie ihren Mann umgebracht habe, so der Richter. Der Verteidiger kündigte Rechtsmittelverzicht an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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