"Po-Grapschen": Im Juni soll Regierungsvorlage in Ministerrat

Geht es nach Heinisch-Hosek soll „Po-Grapschen“ bestraft werden
Gespräch zwischen Heinisch-Hosek und Brandstetter sei gut verlaufen, aber Einigung ausständig.

Ein unerlaubter Griff auf den Hintern, ein Kneifen in den Po – geht es nach Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), soll dies zukünftig nicht mehr als Kavaliersdelikt durchgehen. Sie plädiert daher für eine Gesetzesnovelle. Nachdem bisherige Verhandlungen zwischen Heinisch-Hosek und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hinsichtlich einer Verankerung von sexueller Belästigung im Strafrecht gescheitert sind, sollte am Montag ein Gespräch endlich eine Einigung erzielen.

Es sei ein "sehr konstruktives" Gespräch gewesen, dem weitere folgen sollen, hieß es aus Heinisch-Hoseks Büro. "Beide Seiten haben sich sehr bemüht", teilte eine Sprecherin auf KURIER-Anfrage mit.

Auch Brandstetter ließ ausrichten, die Aussprache sei "gut verlaufen". Einer Einigung bei der Verankerung von "Po-Grapschen" im Strafrecht sei man nähergerückt, beschlossen wurde aber noch nichts. "Es wird noch weitere Gespräche geben. Wann diese stattfinden werden, können wir noch nicht sagen", hieß es aus dem Büro des Justizministers.

Parlamentsbeschluss

Obwohl noch weitere Gespräche ausstehen, sind Heinisch-Hosek und Brandstetter übereingekommen, dass eine Regierungsvorlage im Juni den Ministerrat passieren soll, damit die Reform des Strafgesetzbuches (StGB) noch im ersten Halbjahr im Parlament beschlossen werden kann.

Wie der KURIER berichtete, besteht die Frauenministerin darauf, dass Übergriffe, die umgangssprachlich unter den Begriff "Po-Grapschen" fallen, in die StGB-Reform aufgenommen werden. Der Frauenministerin gehe es um "sexuell konnotiertes, unerwünschtes, intensives Berühren", das jedenfalls strafbar werden müsse. "Die sexuelle Integrität von Frauen muss ernst genommen werden", hatte Heinisch-Hosek erst am Wochenende wieder betont.

Justizminister Brandstetter hatte sich in der Debatte bisher immer vehement dagegen ausgesprochen und auf zahlreiche kritische Stellungnahmen nach dem Begutachtungsverfahren zur Reform verwiesen, die davon abgeraten hätten, einen solchen Straftatbestand zu schaffen. "Es geht nicht", sagte er noch am vergangen Samstag.

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