Paragleit-Unfall mit Kindern: Vater angezeigt

Single- und Tandemflüge sind mit Paragleitern erlaubt
44-Jähriger stürzte mit seinen beiden Kindern ab. Diese erlitten schwere Verletzungen

Ein Unfall am Donnerstag beim Paragleiten auf der Gerlitzen (Bezirk Villach Land), bei dem seine beiden Kinder schwer verletzt wurden, hat jetzt für den Vater weitreichende Folgen: er wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Der 44-jährige gebürtige Salzburger wollte vom Gipfel der Gerlitzen aus mit einem Tandem-Gleitschirm zu dritt zu Tal fliegen. Als er mit seiner zehnjähriger Tochter und dem vierjährigen Sohn von der Startrampe abhob, geriet er aus bisher ungeklärter Ursache in Turbulenzen und stürzte aus zehn Metern ab.

Die Kinder wurden bei diesem Unfall schwer verletzt. "Beide sind stabil und außer Lebensgefahr. Sie hatten großes Glück", teilt das Klinikum Klagenfurt mit, wo der Bub intensivmedizinisch betreut werden musste. Der Vater blieb unverletzt; die Polizei vermutet, dass er beim Absturz auf seinen Kindern gelandet ist.

Für die Exekutive ist der Fall damit nicht abgeschlossen. "Der Vater wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt", erklärt Markus Dexl, Sprecher der Landespolizeidirektion Kärnten. "Tandemsprünge sind auch mit Kindern gestattet, da spielt auch deren Alter keine Rolle. Aber ein Flug zu dritt ist prinzipiell verboten und für mich ein Novum – noch dazu mit zwei Kindern an Bord", sagt Herbert Siess vom Aeroclub Österreich.

Einvernahme

Weil der 44-jährige Pilot am Freitag vorübergehend nicht auffindbar war und erst am Samstag vernommen werden kann, ist unklar, wie die Kinder gesichert waren und ob er überhaupt die erforderliche Paragleitschirm-Ausbildung absolviert hat. Um Tandemflüge durchführen zu können, müsste er zudem eine Doppelsitzer-Berechtigung erworben und regelmäßige Überprüfungsflüge absolviert haben.

Die Kontrollen der Lizenzen würden auf der Gerlitzen stichprobenartig erfolgen, betont Arno Dobnig von der zuständigen Polizeiinspektion Sattendorf.

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