Neue Runde im Streit um Schmittenhöhe

Ausbau. Verwaltungsgerichtshof hat Negativbescheid aufgehoben, Fall geht in die letzte Instanz.

Im jahrelangen Streit um den Ausbau des Skigebietes Schmittenhöhe im Salzburger Mitterpinzgau hat der Projektbetreiber einen Etappensieg erreicht: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Absage des Umweltsenats aufgehoben. Die Causa geht nun in letzter Instanz an das Bundesverwaltungsgericht.

Das Projekt der Schmittenhöhenbahnen AG umfasst eine achtsitzige Einseilumlaufbahn von Piesendorf zum Haberg, drei weitere Sesselliftbahnen und fünf Pisten einschließlich einer 300 Meter langen Talabfahrt. Die Umweltbehörde des Landes hatte das im UVP-Verfahren genehmigt. Umweltanwaltschaft, Naturschutzbund und eine Bürgerinitiative haben dagegen Berufung eingelegt. Daraufhin hat der Bundesumweltsenat die Genehmigung wieder aufgehoben, was sich die Seilbahngesellschaft nicht gefallen ließ: Der Fall ging zum Verwaltungsgericht, dieses hat den Negativbescheid jetzt wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Bis das Bundesverwaltungsgericht eine endgültige Entscheidung trifft, dürfte aber noch ein Jahr vergehen. Die Schmittenhöhenbahnen AG hat in dem Rechtsstreit schon Millionen ausgegeben. "Aufgeben werden wir sicher nicht", sagte Vorstand Erich Egger zum ORF.

Auch im Pongau entspinnt sich derzeit ein Streit zwischen Bergbahn und Naturschützern. In Flachau soll eine Mega-Gondelbahn für kolportierte 60 Millionen Euro gebaut werden. Die Naturfreunde wollen den Bau stoppen und fordern stattdessen günstigere Ski-Tarife.

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