Mordfall Kammerer: Ermittlungen gegen Verdächtigen eingestellt
Im Fall der 2005 in Innsbruck erstochenen Daniela Kammerer aus NÖ ist das Ermittlungsverfahren gegen den bisher hauptverdächtigen Ex-Studienkollegen zwar eingestellt, die Suche nach dem Mörder geht dennoch weiter. Das Cold Case Management des Bundeskriminalamtes legt den Fall keineswegs zu den Akten. Die Suche nach neuen Ermittlungsansätzen geht weiter.
Wie vom KURIER berichtet, saß der aus Perchtoldsdorf in NÖ stammende Thomas B. (29) sechs Wochen lang als Mordverdächtiger in U-Haft, ehe er von der Staatsanwaltschaft Innsbruck aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen wurde. Zwar wurde DNA und B.s Hautschuppen auf dem Gewand der Leiche und einem daneben liegenden Fahrrad vorgefunden, allerdings ist nicht sicher wie diese Spuren dorthin gelangt sind.
Der Verdächtige und die damals 19-Jährige hatten als Studienkollegen zusammen eine Partynacht gefeiert, ehe das Mädchen am Nachhauseweg in Innsbruck erstochen wurde. Die Verteidigung des 29-Jährigen konnte glaubhaft machen, dass die DNA auch beim Feiern auf Kammerers Kleidung kommen konnte. Deshalb sind die Ermittlungen gegen Thomas B. (vorerst) eingestellt, erklärt der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, Thomas Willam. B. ist bereits wieder zurück nach Australien gereist, wo er seit Jahren lebt und arbeitet.
Für die Cold Case-Ermittler ist der Fall damit aber noch lange nicht vom Tisch. "Wir haben einen Mord an einem blutjungen Mädchen, und der muss geklärt werden", sagt einer der Ermittler. Die Kriminalisten versuchen in dem Fall nun weitere Beweise zu finden.
Den angekündigten Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs von B.s. Verteidiger Albert Heiss, gegen Cold Case-Beamte steht man im Bundeskriminalamt gelassen gegenüber. "Es kommt immer wieder vor, dass es von Verdächtigen Vorwürfe gegen Polizeibeamte gibt. Das ist in dieser Sache aber absurd", erklärt der Sprecher des Bundeskriminalamtes, Mario Hejl. Die Verteidigung kritisiert die Ermittlungsmethoden.
Anwalt will Schadenersatzklage einbringen
Heiss bereitet nun eine Schadenersatzklage gegen die Republik vor. Dabei werde man "mehr verlangen" als die seinem Mandanten zustehenden 50 Euro pro Tag in der U-Haft, sagte der Anwalt der APA. Thomas B. war von 22. Dezember bis 7. Februar - beinahe sieben Wochen - inhaftiert.
Nur wenn die Republik freiwillig zahle, könne die Klage noch abgewiesen werden. Die Höhe der Forderungen konnte Heiss vorerst nicht beziffern. Es müsse erst Klarheit über den Kostenaufwand der insgesamt drei Verteidiger des 29-Jährigen geben. Allein die Kosten, die die Anwälte gegenüber der Republik geltend machen können, würden zwischen 25.000 und 30.000 Euro betragen, meinte der Innsbrucker Rechtsvertreter des Niederösterreichers. Dazu kommen Anwaltskosten, die Aufwand für die U-Haft sowie der entstandene Vermögensschaden, etwa aus dem Flug von Australien nach Wien. Die Einstellung des Verfahrens gegen einen Mandanten nannte der Anwalt "erwartbar" und "nicht überraschend".
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