Kritik an Behörde: Rauchen und Spucken sollte 15-Jährigem Haft einbringen

In Vorarlberg wird rigoros gegen Bettler vorgegangen (Symboldbild)
In Dornbirn wurde jungen Bettlern wegen unbezahlter Verwaltungsstrafen Gefängnis angedroht.

Eigentlich hätte ein junger Rumäne am Dienstag eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen. "Das Kind soll 66 Stunden absitzen, weil es 55 Euro Geldstrafe nicht bezahlt hat", sagt Anton Schäfer. Der Rechtsanwalt aus Dornbirn vertritt den 15-jährigen Bettler und kritisiert die Vorgangsweise scharf: "Die Aufforderung ist gesetzlich nicht gedeckt." Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürften nicht für Verwaltungsstrafen eingesperrt werden.

Im vorliegenden Fall geht es laut dem Juristen noch dazu um eine Bagatelle. Die Geldstrafe wurde verhängt, weil der Bursche am Vorplatz des Bahnhofs in Dornbirn mehrfach auf den Boden gespuckt haben soll und beim Rauchen beobachtet wurde.

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Dornbirn war bereits im Vorjahr kritisiert worden. Damals hätte eine 15-Jährige in Haft sollen, weil sie wegen aufdringlichem Betteln abgestraft wurde. Helgar Wurzer, Bezirkshauptmann von Dornbirn, ist um Beruhigung bemüht: "Es ist ein Fehler passiert. Das Schreiben hätte nicht rausgehen dürfen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht eingesperrt werden." Die BH würde jedes Jahr 70.000 Strafverfahren abwickeln. "Manchmal rutscht etwas durch", sagt Wurzer. So sei es auch im Fall des 15-jährigen Mädchens im Vorjahr gewesen.

Schäfer, Mitglied der Plattform Armutsmigration, will nicht an einen Zufall glauben. Auch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz soll einem 14-jährigen Mädchen zwei Haftandrohungen ausgestellt haben.

"Umgang wird rauer"

Wie mehrfach berichtet, weht Bettlern in Vorarlberg ein scharfer Wind entgegen. In mehreren Städten wurden 2015 Bettel-Verbote verhängt. "Man merkt deutlich, dass der Umgang noch rauer wird", sagt Schäfer. Er vermutet Druck von der Politik auf Behörden und Polizei.

Tatsache ist, dass im Vorjahr massenhaft Strafbescheide gegen Bettler ausgestellt wurden. Allein seit Mitte Dezember dreht sich jede vierte Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg um das Thema.

Für die mit Haft bedrohten Kinder ist die Sache noch nicht ausgestanden. Die ausgesprochenen Geldstrafen werden nicht gelöscht. Mit Erreichen des 16. Lebensjahres könnten die Ersatzfreiheitsstrafen schlagend werden.

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