Kindergeld für Lesben entzweit Gerichte

Kindergeld für Lesben entzweit Gerichte
Jetzt ist der OGH am Zug.

14,53 Euro beträgt das Kindergeld pro Tag. Eltern können es bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes beziehen. Allerdings galt das bisher nicht für alle. Homosexuelle Paare waren davon ausgenommen. Nach zwei konträren Gerichtsurteilen wird jetzt laut Standard der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Grundsatzentscheidung treffen. Letztlich geht es auch darum, ob heterosexuellen Paaren das Kindergeld zusteht.

Der Reihe nach: Bei zwei lesbischen Paaren aus Oberösterreich und Tirol entscheidet sich die jeweils nicht-leibliche Mutter dafür, sich vorübergehend ganz um das Kind kümmern zu wollen. Beide beantragen bei den Krankenkassen, sich die Kinderbetreuungszeit und das Geld zu teilen.

Konträre Urteile

Die beiden Anträge für das so genannte Kindergeld-Splitting werden abgelehnt. Dies stünde nur heterosexuellen Partnern zu, "die miteinander durch das Band der leiblichen Elternschaft, der Pflegeelternschaft oder der Adoptivelternschaft" verbunden sind, hieß es in der Begründung der Tiroler Gebietskrankenkasse. Beide Frauen wandten sich an die Oberlandesgerichte, wobei das OLG Linz den Anspruch eines Paares bestätigte, das OLG Innsbruck jenen des anderen allerdings nicht.

Die Richter des OLG Innsbruck begründeten ihr "Ja" zum Kindergeld-Splitting damit, dass de facto ein Verhältnis wie bei einer "Pflegemutter" vorliegt. Das OLG Linz betonte, dass das Kindergeld nur einem leiblichen Elternteil zustünde. Diese Ansicht teilt auch das Familienministerium, das auf die Möglichkeit einer Stiefkindadoption, verweist. Setzt sich diese Rechtsansicht durch, hat das Konsequenzen für heterosexuelle Paare. Nachdem die Tiroler Krankenkasse Revision beantragt hat, ist nun der Oberste Gerichtshof am Zug.

Kommentare