Kein Strafnachlass für Ernst Strasser

Ernst Strasser bleibt im Hausarrest, Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig
Der Ex-Politiker wollte nach der Halbzeit ganz frei sein. Generalprävention sprach dagegen

Der ehemalige ÖVP-Innenminister Ernst Strasser hat seine Gefängnisstrafe wegen Bestechlichkeit bis jetzt auf die angenehmste Weise verbüßt, die das Strafvollzugsgesetz nur hergibt: Haarscharfe acht Wochen nach Haftantritt bekam Strasser Freigang, um seinem Job als Berater nachgehen zu können, und musste nur noch zum Schlafen in die Zelle. Exakt sechs Monate nach Haftantritt durfte er mit Fußfessel in den Hausarrest wechseln.

Jetzt stößt der über zwei britische Enthüllungsjournalisten gestolperte einstige Europa-Parlamentarier jedoch gegen eine Mauer. Und diese Mauer heißt Georg Olschak. Dabei war Strasser guter Hoffnung, den strengen Richter los zu sein.

Abschreckung

Ein Schöffensenat unter Georg Olschaks Vorsitz verurteilte Strasser Anfang 2013 zu vier Jahren unbedingter Haft, weil er für seine unlautere Einflussnahme auf die Gesetzgebung im EU-Parlament 100.000 Euro Jahresgage verlangt hatte.

Es habe in der Zweiten Republik "wenige Personen gegeben, die dem Ansehen der Republik so geschadet haben", schrieb Olschak dem Lobbyisten ins Stammbuch und setzte auf generalpräventive (abschreckende) Wirkung des Urteils auf Nachahmungstäter.

Die Strafe wurde ausdrücklich so gewählt (über drei Jahre Freiheitsentzug), dass eine Fußfessel ausgeschlossen war. Als der Oberste Gerichtshof das Urteil wegen Begründungsmängel aufhob, konnte sich Strasser ins Fäustchen lachen: Er war Georg Olschak los. Eine neue Richterin leitete die Prozess-Wiederholung, an deren Ende drei (Fußfessel-taugliche) Jahre Haft standen.

Vor Weihnachten 2014 rückte Strasser in der Justizanstalt Wien-Simmering ein. Es wurde ein Vollzugsplan erstellt, zu dem auch Freigänge (Arbeit), Ausgänge (zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte) und Fußfessel gehören.

Wann was zugestanden wird, hängt auch vom möglichen Entlassungstermin ab, der eingeschätzt werden muss. Bei Strasser ging die Gefängnisverwaltung bei weiterhin "guter Führung" davon aus, dass die bedingte Entlassung nach Verbüßung der halben Strafe möglich ist, das wäre im Mai 2016.

Einige Wochen davor stellte Strasser nun also den Antrag auf bedingte Entlassung. Er wollte von der Fußfessel befreit sein, nicht mehr ans Haus gebunden sein und ohne Einschränkungen leben.

Zufall

Darüber entscheidet das Wiener Landesgericht als Vollzugsgericht. Mehrere Richter sind dafür zuständig, einer davon heißt Georg Olschak – und ausgerechnet er bekam nach dem Zufallsprinzip den Akt Strasser auf seinen Tisch (zurück).

Der Antrag wurde dieser Tage abgewiesen, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn dem KURIER mitteilte.

Man kann sich Richter Olschaks Begründung gut vorstellen: Generalprävention. Strasser kann binnen zwei Wochen beim Oberlandesgericht Wien Beschwerde einlegen.
Nach Verbüßung von zwei Drittel der Strafe (im November dieses Jahres) kann dem Ex-Politiker die bedingte Entlassung dann von Gesetzes wegen nicht mehr aus generalpräventiven Erwägungen verwehrt werden, dann müsste der Richter andere Gründe finden oder Strasser frei lassen.

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