Kartnig kommt mit Justizwache und Handfesseln ins Gericht

Hannes Kartnig hat das letzte Wort und er will das Recht nutze.
Die Verhandlung über seine endgültige Haftzeit soll bloß eine halbe Stunde lang dauern.

Er hat das Recht auf das letzte Wort. Das will sich der wortgewaltige Ex-Präsident des SK Sturm nicht nehmen lassen. "Meines Wissens nach kommt Herr Kartnig zu der Verhandlung", sagt Anwalt Roland Kier. "Ihm geht es um das Ergebnis."

Es geht um alles für den 63-Jährigen und deshalb wird er es auch auf sich nehmen, möglicherweise in Handschellen von Justizwachebeamten in den kleinen Verhandlungssaal am Oberlandesgericht Graz geführt zu werden. Auch, wenn er seine erste rechtskräftige Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung (15 Monate, Ende im Oktober, Anm.) derzeit als Freigänger verbüßt, so müsste er sich vor dem Termin im OLG Graz dennoch in der Justizanstalt Graz-Jakomini melden. "Im Normalfall werden Strafgefangene von der Justizwache vorgeführt", schildert Anwalt Kier.

Einige Fehler

"Es tut mir leid, dass mir einige Fehler passiert sind", entschuldigte sich Kartnig im Vorjahr vor einem Richtersenat des Obersten Gerichtshofes, bevor seine Strafe wegen Steuerhinterziehung reduziert und ein Teil seines Betrugsverfahrens zurück an das Erstgericht geschickt wurde. Er dürfte das übermorgen, Mittwoch, am OLG wohl ähnlich formulieren. Um 14.30 Uhr startet die Verhandlung, die bloß für eine halbe Stunde angesetzt ist.

Wie auch immer das Urteil des Richtersenates ausfallen wird es ist endgültig.

Im November wurde der 63-Jährige von Richter Martin Wolf zu vier Jahren und einem Monat unbedingter Haft verurteilt. Es geht um Betrugsversuch am Land Steiermark: Kartnig soll versucht haben, eine Kredithaftung von 1,2 Millionen Euro zu bekommen, obwohl der Fußballverein längst nicht mehr liquide war. "Es geht um die Glaubwürdigkeit des Fußballsports", begründete Wolf damals. "Sie haben die Tragweite nicht begriffen."

Kiers Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof abgewiesen, deshalb entscheidet das OLG Graz übermorgen über das Strafmaß. Höher ausfallen kann es nicht, es kann nur bestätigt oder reduziert werden. Von der Höhe hängt auch ab, ob Kartnig weiter als Freigänger tagsüber arbeiten darf. "Das muss danach von der Justizanstalt genehmigt werden", erklärt Kier. "Das hängt von der Reststrafe ab." Im Gesetzestext ist von drei Jahren maximaler Reststrafe die Rede, allerdings gäbe es "die Möglichkeit, eine bedingte Entlassung mitzudenken".

Keine Bewährung

Doch mit dem Wunsch auf bedingte Entlassung blitzte Kartnig bisher auch schon bei der bereits rechtskräftigen Haftstrafe wegen der Steuerhinterziehung ab. Zwei Mal sogar, zur Halbzeit sowie bei zwei Dritteln verbüßter Gefängnisstrafe. Der Justiz missfiel nämlich Kartnigs "getrübtes Vollzugsverhalten": Weil er mit Fußfessel in Oper und Restaurant war, gab es Wirbel, Kartnig musste zurück in s Gefängnis.

Die Beschwerde dagegen wies das Oberlandesgericht Wien als zuständige Instanz vor Kurzem übrigens zurück. Auch am OLG Graz gab es keine Milde für den 63-Jährigen: Die Beschwerde gegen die abgelehnte Bewährungsstrafe wurde abgelehnt. Immerhin scheint die Drohung auf weitere 15 Monate Ersatzfreiheitsstrafe vom Tisch zu sein: Kartnig darf die zugrunde liegende Geldstrafe von 5,5 Millionen Euro in Raten zahlen.

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gericht,katnik,18-11-2014
Das Vorspiel

Von 1992 bis 2006 war Hannes Kartnig Präsident des SK Sturm, in seiner Zeit wurde der Verein österreichischer Meister und kickte in der Champions League. 2006 trat Kartnig zurück: Sturms Schulden wurden bekannt, es gibt Anträge auf Konkurs und Zwangsausgleich.

Das Endspiel

Im Juni 2010 brachte die Staatsanwaltschaft Graz ihre Anklage gegen Kartnig sowie sieben weitere Männer ein, im März 2011 begann der erste Prozess. Er endete im Februar 2012. Dieses Verfahren wurde teilweise wiederholt, es endete im November 2014.

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