Gegen das Horten: Der umstrittene Wert einer Abgabe auf Bauland

Mit Abgaben sollen Grundstückseigentümer zum Bebauen oder Verkaufen motiviert werden
Tirol hat sich nicht getraut. In Salzburg und Kärnten soll sie kommen. Was eine Baulandabgabe bringt, weiß die Steiermark selbst nach zwölf Jahren nicht.

Vor allem die gebirgigen Bundesländer im Westen kämpfen damit, dass die Mangelware Baugrund ein beliebtes Spekulationsobjekt ist. Während die Preise steigen, kommen zum Teil seit Jahrzehnten gewidmete Grundstücke nicht auf den Markt. In Tirol fallen in diese Kategorie rund 21 Millionen Quadratmeter. Der Großteil wurde bereits in den 1990er-Jahren von Grünland auf Baugrund umgewidmet.

Trotzdem konnte sich die schwarz-grüne Landesregierung bei der kürzlich beschlossenen Raumordnungsnovelle nicht auf eine Baulandabgabe für unbebaute Grundstücke einigen. Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) begründete das unter anderem damit, dass diese Steuer auch in der Steiermark nicht die gewünschten Effekte gebracht habe.

In Salzburg sieht man das anders. Um schon ausgewiesenes Bauland zu mobilisieren, muss dieses ab Inkrafttreten der Novelle innerhalb von fünf Jahren bebaut werden. Ansonsten wird eine jährliche Infrastrukturabgabe von bis zu zwei Euro pro Quadratmeter fällig.

In erster Linie gehe es zwar darum, dass die Gemeinden einen Obolus für bereitgestellte Infrastruktur erhalten, heißt es aus dem Büro von Raumordnungsreferentin Astrid Rössler (Grüne): "Aber wir hoffen auch, dass es zu einer Baulandmobilisierung kommt und Eigentümer ihre Grundstücke auf den Markt werfen"

Warten auf die Wirkung

In der Steiermark heißt die Baulandsteuer Investitionsabgabe, beträgt einen Euro pro Quadratmeter und wurde dort bereits vor zwölf Jahren eingeführt. Trotzdem halten sich die Erkenntnisse über Lenkungseffekte in Grenzen. "Die große Phase, wo das schlagend wird, kommt erst noch", erklärt Andrea Teschinegg von der steirischen Landesabteilung für Umwelt und Raumordnung.

Die Bebauungsfrist beträgt nämlich zehn Jahre. Und beginnt erst dann zu laufen, wenn Gemeinden ihren Flächenwidmungsplan erneuern müssen, was vielfach erst Jahre nach der Novelle der Fall war.

In Kärnten ist indes nur klar, dass ab 2017 ebenfalls eine Abgabe für unbebaute Grundstücke eingeführt wird. Offen ist nicht nur die Höhe dieser Abgabe, sondern auch, welche Grundstücke betroffen und welche Übergangsfristen vorgesehen sind. Aus den Fraktionen ist zu hören, dass man sich an der Steiermark orientieren will.

Die Vertreter von SPÖ, ÖVP und Grünen befinden sich in Verhandlungen, die sich ziehen. "Es gilt noch, Kompromisse zu finden. Das Gesetz soll aber in den kommenden Wochen in die Begutachtung gehen und im Herbst vom Landtag beschlossen werden", betont SPÖ-Verhandlungsführer Klaus Köchl.

Kommentare