Gefälschte Bilder verkauft: 14 Monate bedingt

Gefälschte Bilder verkauft: 14 Monate bedingt
Schaden betrug laut Anklage 63.000 Euro. Urteil nicht rechtskräftig.

Zu 14 Monaten bedingter Freiheitsstrafe wegen schweren Betruges ist am Freitag ein 66-jähriger ehemaliger Kirchenmaler und Restaurator am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Der Kärntner hatte angeblich vom Kärntner Maler Hans Staudacher geschaffene Gemälde verkauft - bei den Bildern hat es sich jedoch um Fälschungen gehandelt.

Insgesamt 13 gefälschte Staudacher-Bilder soll der Angeklagte von 2005 bis 2013 verkauft haben - laut Staatsanwalt Christian Gutschi um insgesamt 63.000 Euro. Pro Bild habe er allerdings lediglich maximal 500 Euro Provision erhalten, den Rest habe er an einen Mittelsmann weitergeleitet, der mittlerweile verstorben ist, gab der Angeklagte an. Von ihm habe er die Bilder auch bekommen - wer die Fälschungen angefertigt hat, blieb unklar. "Mir tut das alles sehr leid. Ich hätte die Bilder nicht verkaufen dürfen, ohne zu überprüfen, ob sie überhaupt echt sind", sagte der Angeklagte. "Bei einer entsprechenden Prüfung wäre also aufgefallen, dass die Bilder nicht echt sind?", wollte Richter Gerhard Pöllinger wissen, der dem Schöffensenat vorsaß. "Ja", antwortete der Pensionist.

Auch den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte die Unterschrift Staudachers auf einem Bild gefälscht habe, bestritt der Angeklagte: "Ein Bild war an der Stelle beschädigt, an der die Unterschrift war - ich habe die Unterschrift nur ergänzt, nicht selbst angebracht", sagte er. Die Bilder seien laut Verteidigung geschickte Fälschungen gewesen: "Sie sind ja auch durch mehrere Hände gegangen, ohne dass jemandem die Fälschung aufgefallen wäre."

Durch die geänderte Rechtslage habe der Angeklagte "Glück im Unglück", sagte Pöllinger in seiner Urteilsbegründung: "Nach der alten Rechtslage wäre es eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges geworden." Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Kommentare