Fluglärm über Ferieninsel: Reisebüro muss zahlen

Starts und Landungen auf den Malediven bis drei Uhr nachts. Wiener gewannen Prozess.

Weihnachtsurlaub auf den Malediven: sanftes Meeresrauschen, verlockendes Eiswürfelklimpern im Cocktailglas und himmlische Ruhe.

Von wegen. Ohrenbetäubender Lärm von Linienflugzeugen im Landeanflug zwischen sieben Uhr früh und drei Uhr nachts, dazu noch heftige Frequenz von Wasserflugzeugen zwischen den einzelnen Inseln.

Das wird wohl nur am Anreisetag (24. Dezember 2011) so sein, dachte sich Familie G. aus Wien-Penzing, die für den zweiwöchigen Urlaub im Resort auf der Insel Kurumba 8938 Euro hingeblättert hatte. Jedoch wurde der Lärm auch am nächsten und übernächsten Tag nicht weniger. Alle 20 Minuten donnerte eine Maschine in 300 m Höhe über die Strandliegen, an Erholung war nicht zu denken. Dass die Hotelanlage direkt in der Einflugschneise des Flughafens Hulule liegt, war im Reisekatalog wohlweislich verschwiegen worden.

Die Urlauber beschwerten sich vor Ort, mit dem Ergebnis, dass sie nach vier Tagen auf eigene Kosten auf die Nachbarinsel Kurumathi umquartiert wurden.

Ungünstige Lage

Der Reiseveranstalter war lediglich bereit, die Gäste mit einem Reisegutschein im Wert von 500 Euro wegen „ungünstiger Zimmerlage“ abzuspeisen. Zurück in Wien, klagten die Wiener mit Hilfe ihres Anwalts Thomas Fried auf Ersatz der Kosten für das Ausweichquartier plus Preisminderung.

Das Reisebüro argumentierte, im Katalog sei die kurze Transferzeit vom Flughafen mit dem Boot zur Insel Kurumba von bloß zehn Minuten hervorgehoben worden. Daraus hätten die Urlauber schließen müssen, dass der Flughafen sehr nah und daher mit Fluglärm zu rechnen ist. Hätten sie nicht. Der Flughafen war auf der Karte im Prospekt nicht zu erkennen. Und die kurze Transferzeit ist ein Qualitätsmerkmal, aber kein Hinweis auf einen Mangel. Das Gericht billigte 25 Prozent Preisminderung zu und sprach den Urlaubern die Kosten für das andere Hotel zu, insgesamt (inklusive Gutschein) 5500 Euro. Der Betrag wurde bereits überwiesen.

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