"Es bleibt eine gewisse Grauzone"

Bei dem Zugunglück im Vorjahr starben zwei Männer: Sie waren als Sicherungsposten an der Bahnstrecke im Einsatz.
Abschlussbericht: Zwei Tote bei Zugunfall, Justiz könnte erneut ermitteln.

Im Kapitel "Faktor Mensch" hält der Bericht der Bundesanstalt für Verkehr fest: Bauarbeiten im Gefahrenraum von Gleisen sind immer mit einer Vielzahl möglicher Gefahren verbunden. Dort sei dann korrekte Kommunikation bedeutend.

Am 19. Juni 2013 dürfte diese Kommunikation aber schief gelaufen sein. Zwei Männer starben, als ihr Bautrupp zwischen Bierbaum und Speltenbach in der Oststeiermark von einem Triebwagen der ÖBB gerammt wurden. Der Zug war mit einem Tempo von 76 Stundenkilometern unterwegs, als er aus einer Kurve kam: Der Steirer und der Burgenländer waren als Sicherungsposten eingeteilt, als Kanalarbeiten neben der Bahnstrecke durchgeführt wurden.

Kommunikation

13 Monate lang dauerten die Erhebungen, der Abschlussbericht ist 38 Seiten dick. Detailliert werden darin die tragischen Ereignisse geschildert, die zum Tod von Walter N., 52, und Walter P., 47, geführt haben. Und dennoch wird die Frage nach der Ursache des Unglücks nur vage beantwortet: Es habe sich um unzureichende Kommunikation innerhalb der Gleisbaustelle mit Aufenthalt einer Personengruppe im Gefahrenraum eines Gleises ohne entsprechende Schutzmaßnahmen gehandelt.

Zwar wurden den Sicherheitsvorschriften gemäß eine "gefährdete Rotte" beim nächsten Bahnhof gemeldet, ehe der Zug einfuhr. Der sogenannte örtliche betriebliche Koordinator wurde informiert und bestätigte die Warnung mit "verstanden", darüber gibt es Aufzeichnungen.

Danach hakt es: Ob und in welcher Form die Sicherungsposten von den bevorstehenden Zugfahrten verständig wurden, kann nicht mehr eindeutig nachvollzogen werden, heißt es im Bericht. Der Koordinator beteuert, er habe die Kollegen per Funk korrekt informiert. Eine Sprachaufzeichnung existiert in so einem Fall nicht. "Es bleibt eine gewisse Grauzone", bedauert Rene Zumtobel, Sprecher der ÖBB. "Aber solche Berichte beschäftigen sich nicht mit Schuld oder Nichtschuld, sondern nur mit Fakten."

Über rechtliche Schuld oder Unschuld muss die Justiz entscheiden. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen zwei Verdächtige den Koordinator und den Lokführer im Oktober rechtskräftig eingestellt hat, könnten die Ermittlungen jetzt aber wieder neu starten: Walter N.s Witwe hat die Wiedereinsetzung der Erhebungen beantragt. Darüber entscheidet ein Senat des Landesgerichtes.

Kommentare