Drohne verfehlte Spaziergänger knapp

Symbolbild
Das Fluggerät zerschellte neben einem Ehepaar, das gerade eine Runde im Dorf drehte.

Ein Ehepaar in Schwendau im Zillertal hatte am Montag wohl Glück - bei einem Spaziergang kam es nämlich zu einer Begegnung der besonderen Art. Das Paar drehte am Nachmittag eine Runde, als es in der Dunkelheit ein blinkendes Flugobjekt entdeckte. Von einem dazugehörigen Piloten fehlte jede Spur. "Wir haben uns keine Gedanken gemacht und setzten unseren Spaziergang fort", erzählte der Zillertaler Roland Rainer der Krone. Doch dieser wurde jäh unterbrochen, als die Drohne ins Trudeln kam und direkt in seiner Nähe auf dem Boden zerschellte - die Kamera lief unterdessen weiter. Das unverletzte Ehepaar wollte auf den Besitzer warten, doch dieser tauchte nicht auf.

Der Vorfall erinnert an den Absturz einer Drohne beim Nacht-Slalom in Madonna di Campiglio zwei Tage vor Weihnachten 2015. Das fliegende Aufnahmegerät wäre fast auf Marcel Hirscher gestürzt. Hirscher hatte den Zwischenfall - wie das Tiroler Ehepaar - unverletzt überstanden. Dennoch war der Ärger groß: "Ich wusste nicht, was das ist. Aber irgendetwas habe ich gespürt. Das ist für mich eine absolute Frechheit. So etwas kann, darf aber nicht passieren. Da darf man gar nicht nachdenken, was da hätte passieren können“, zeigte sich Hirscher nach dem Ereignis fassungslos.

Drohne verfehlte Spaziergänger knapp
Marcel Hirscher entkam der Drohne nur knapp.

Laut österreichischem Luftfahrtgesetz erfolgt die Einteilung von Drohnen je nach Größe und Gewicht in unterschiedliche Klassen. Auch wird das Gefährdungspotenzial bewertet - je nachdem gelten dann auch entsprechende Vorschriften für die Inbetriebnahme. Für Drohnen mit Kameras ist eine Bewilligung notwendig. Fluggeräte unter 250 Gramm Gewicht sind nicht genehmigungspflichtig, sie gelten als Spielzeug. Was bei den zivilen Drohnen auch noch zu beachten ist: Bild- und Tonaufnahmen unterliegen auch in der Luft dem heimischen Datenschutzgesetz.

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