Billig-Bootslizenzen: Warteliste gelöscht

Wer will nicht gerne für 100 Euro Hobby-Kapitän am Wörthersee sein?
Landesbeamte sollen durch Insiderwissen bei Registrierung Vorteile gehabt haben.

Hunderttausende Euro wechselten bisher in Kärnten im Zuge von Bootskäufen und -verkäufen die Besitzer – nicht fürs Gefährt selbst, sondern für damit verbundenen Lizenzen, die im Land der Seen mit 835 Stück begrenzt sind. Wenn die neue "Schifffahrtsverordnung" in Kraft tritt, ist das Bestbieterprinzip jedoch Geschichte: Wer seine Zulassung nicht mehr benötigt, muss sie dem Land retournieren. Für 100 Euro Anmeldegebühr ist die Berechtigung dann nicht mehr den Reichen und Schönen vorbehalten. Jedermann kann zum Kapitän vom Wörthersee werden – alles fair geregelt über eine Warteliste.

So weit der Plan. Allerdings sollen sich aufgrund eines Informationsvorsprungs zahlreiche Landesbeamte auf dieser Liste eingetragen haben. Das Land Kärnten bestätigt lediglich, dass die Voranmeldungen nun gelöscht werden.

"In Bezug auf die Warteliste wird es eine Neuregelung geben", ist das Büro von Umweltreferent Rolf Holub (Grüne) kurz angebunden. Wie viele Personen dort bereits für eine Motor- oder Elektroboot-Lizenz Schlange standen, will man nicht bekannt geben. Auch nicht, wie viele Beamte diese Konzessionen begehrten.

Keine Veröffentlichung

Die Wirtschaftskammer (WK) Kärnten hatte kürzlich auf Spekulationen reagiert, wonach sich Landesbedienstete aufgrund ihres Insiderwissens frühzeitig registrieren lassen konnten und daher vom Holub-Büro eine Veröffentlichung der Liste gefordert. Dazu kam es nicht mehr, vielmehr ist die Liste plötzlich Geschichte. Wie überhaupt der gesamte Plan, dem privaten Handel mit Bewilligungen rigoros und im Sommer 2016 den Riegel vorzuschieben. Die Begutachtungsphase endete am 11. April, für Mai oder Juni war die Verordnung avisiert gewesen. In Kraft treten wird sie erst im Herbst – in einer Version, die genug Hintertürchen offen lässt.

Wie berichtet, hatten Jachtclubs, Wirtschaftstreibende und Privatpersonen den Gang zum Gericht angekündigt, weil Lizenzbesitzer im Fall des Bootsverkaufs keine Möglichkeit mehr hätten, das Geld für ihre teuer erworbenen Zulassungen zurückzubekommen. Das Vorhaben sei verfassungswidrig, ließ Jurist Manfred Ainedter die Muskeln spielen. In den vergangenen Wochen wurde die Verordnung in Kooperation mit der WK Kärnten überarbeitet und liegt aktuell bei den Verfassungsrechtlern des Landes zur Prüfung auf.

Viele Schlupflöcher

Gerhard Genser von der Stabsstelle Wirtschaftspolitik der WK Kärnten gibt Einblick, dass das Land zu weitreichenden Korrekturen bereit war. "Was die gewerbliche Schifffahrt betrifft, so können Berechtigungen bei Betriebsübergaben weitergereicht werden. Überarbeitet wurde weiters die Erbschaftsregelung: Hier wird die Überschreibung auch bei Lebzeiten an alle Erben – nicht nur gesetzliche – gegeben sein", betont Genser. Ein weiteres Schlupfloch: "Man kann das Boot in eine Stiftung oder GmbH einbringen. Dann wechselt nicht die Lizenz den Besitzer, sondern die Gesellschaft", berichtet Genser.

Klargestellt wird in der "Schifffahrtsverordnung neu" außerdem ein Passus, der Wasserfahrzeuge, die "mehr als 1,6 Meter Raumhöhe und mehr als 7,5 Kubikmeter Rauminhalt" besitzen, auf Kärntens Gewässern verbieten sollte. Diese Formulierung hätte zwei Drittel der Segelboote betroffen, in der Letztfassung bezieht sich der Text konkret auf Hausboote.

Wann die Verordnung tatsächlich in Kraft tritt, konnte man am Montag im Holub-Büro nicht sagen.

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