Berufungsverhandlung im August: Schlusspfiff im Fall Kartnig

Das letzte Urteil fällt ein Richtersenat des OLG Graz: Am 5. August wird über die Strafhöhe in Hannes Kartnigs Betrugsverfahren entschieden.
In zwei Wochen entscheidet das Oberlandesgericht über die Höhe der Betrugsstrafen.

Am 5. August geht es um viel für Hannes Kartnig: Das Oberlandesgericht (OLG) Graz entscheidet über die Strafhöhe im noch offenen Verfahren rund um den Betrugsversuch am Land Steiermark.

Vier Jahre und ein Monat Haft verhängte der Erstrichter am 12. November: Der Ex-Sturm-Präsident soll 2006 versucht haben, eine Kredithaftung vom Land zu bekommen doch der Fußballklub sei da längst pleite gewesen.

Dieser Vorwurf wurde übrigens zwei Mal verhandelt, weil das Höchstgericht diesen Teil des Verfahrens zurück nach Graz schickte. Bei der Neuauflage war der Richter strenger als sein Kollege. Im ersten Prozess, im Februar 2012, setzte es bloß drei Jahre Haft für dieses Delikt.

Kartnigs Anwalt Roland Kier legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das strengere Urteil ein, doch der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sie jüngst abgewiesen. Derzeit verbüßt Kartnig eine rechtskräftige Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung (15 Monate Haft sowie 5,5 Millionen Euro Geldstrafe). Über die Strafhöhe im Betrugsfall entscheidet nun das OLG als letzte Instanz. Damit wird auch dieses Urteil rechtskräftig.

Das OLG kann das Strafmaß bestätigen, aber auch reduzieren. Das machte etwa der OGH im April 2014 bei den Finanzvergehen: Das Erstgericht sah 24 Monate und 6,6 Millionen Euro als angemessen an, die Höchstrichter reduzierten.

Wirbel um Fußfessel

Der 63-Jährige ist mittlerweile Freigänger und arbeitet tagsüber, seine Anträge auf bedingte Entlassung schmetterte die Justiz ab. Er habe ein "schlechtes Vollzugsverhalten", lautete die Begründung. Das war eine Anspielung auf den Wirbel rund um den elektronischen Hausarrest: Weil Kartnig mit Fußfessel in Oper und Restaurant ging, wurde sie ihm wieder abgenommen.

Vom Urteil am 5. August hängt auch ab, ob Kartnig weiterhin Freigänger bleiben kann. Antragsberechtigt sind Gefangene nur, wenn die restliche Haftzeit drei Jahre nicht übersteigt. Ein kleinerer Teil des Kartnig-Aktes liegt noch beim OGH. Am 18. November 2014 wurde er zu weiteren sieben Monaten Gefängnis verurteilt (nicht rechtskräftig), diesmal wegen Betruges an Bundesliga und Fußballverband.

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