Bauprojekt auf Mölltaler Gletscher wackelt weiter

Ein 70-Millionen-Bauprojekt auf dem Mölltaler Gletscher wird immer unwahrscheinlicher.
Landesgeologe bleibt skeptisch, nun folgt vierte Variante für Piste auf Gletscher.

Am 1. September endet bekanntlich die Einreichfrist für die Pläne jener Investoren, die auf dem Mölltaler Gletscher in Kärnten ein Hoteldorf samt Abfahrt planen. Dass das 70-Millionen-Projekt jemals Realität wird, scheint aber unwahrscheinlicher denn je. Es hakt nach wie vor an der Hürde Nummer eins, der Erfüllung der geologischen Normen.

"An der Geologie wird es jetzt nicht mehr scheitern", betonte der Tiroler Seilbahnkaiser Heinz Schultz am Montag im KURIER-Gespräch, nachdem er dem Kärntner Landesgeologen Richard Bäk die Unterlagen für die neue Pistentrasse übergeben hatte. "Ich muss den Ball leider wieder an die Projektwerber zurückspielen", sagt Bäk nach der Prüfung dieser Variante. Nach wie vor seien "einige Knackpunkte vorhanden. So ist die Steinschlagsicherheit nicht gegeben, die Talabfahrt führt weiterhin durch labiles Gelände."

Zurück an den Start

Damit heißt es aber für die Investoren Heinz Schultz und Hans Peter Haselsteiner einmal mehr "zurück an den Start". Die Zeit drängt und die Probleme rund um die bestehenden Naturschutzgesetze und die Alpenkonvention sind genauso wenig geklärt.

Informationen von Kärntens Tourismus-Landesrat Christian Benger zufolge hat die Schultz-Gruppe indes eine weitere, neue, Pisten-Variante – es ist bereits die vierte – vorbereitet. "Schultz hat mir mitgeteilt, dass bei dieser Trasse die aktuellen Bedenken des Landesgeologen berücksichtigt sind."

Landesgeologe Bäk erklärte am Donnerstag, dass er sich noch mit seinen Fachkollegen in Tirol und Vorarlberg austauschen wolle, weil diese öfter mit ähnlichen Sachverhalten konfrontiert seien. Interessant in diesem Zusammenhang ist ein sogenanntes "Tiroler Konsenspapier", das die Schulz-Gruppe Bäk ebenfalls übergeben will. Dieses soll laut Informationen, die Schultz am Donnerstag Landesrat Benger zukommen ließ, auf anders gelagerte geologische Regelungen in Tirol verweisen, die aber sehr wohl der Alpenkonvention entsprechen würden und auch einer Prüfung des Obersten Gerichtshofes standgehalten hätten.

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