Alfred und Albert müssen zum Vater

Die Zwillinge sind laut Gutachten schwer traumatisiert und geraten bei Erwähnung des Vaters in Panik.
Traumatisierte Zwillinge sollen dem gewalttätigen Vater in Frankreich ausgeliefert werden.

Seit fünf Jahren läuft zwischen Österreich und Frankreich ein Sorgerechtsstreit um die Zwillinge Alfred und Albert. Ihre (österreichische) Mutter war mit den Buben, damals zweieinhalb Jahre alt, Ende 2008 vor dem gewalttätigen (französischen) Vater nach Österreich zu ihren Eltern geflüchtet. Nun sollen die längst in Wien eingeschulten Zwillinge in ihr fremdes Geburtsland zurückgebracht und dem Vater ausgeliefert werden. Dass sie der Mann wahrscheinlich missbraucht und an die Kinderpornoszene verkauft hat, interessiert die Spitze der österreichischen Justiz nicht. EU-Recht geht offenbar vor Kinderschutz.

Als Coralie B. mit den kleinen Söhnen noch bei ihrem Ex-Lebensgefährten M. in Frankreich lebte und von diesem geschlagen und gewürgt wurde, kam mehrmals die Polizei ins Haus (das ist dokumentiert). „Die Beamten fragten mich, wieso ich bei dem Kerl bleibe“, erzählt Coralie B. dem KURIER. Als er seine Gewalt auf die Kinder zu übertragen anfing, flüchtete sie nach Wien. Nicht ohne M. darüber zu informieren, und nicht ohne der französischen Polizei ihren neuen Aufenthaltsort bekannt zu geben.

Missbrauch

Doch M. zeigte Coralie B. wegen Kindesentführung an und verlangt von Österreich die Rückführung der Kinder nach Frankreich. Sie erstattete ihrerseits Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs der Zwillinge. Denn in Wien brach es nach und nach aus den Buben heraus, was der Vater mit ihnen angestellt hatte. Auszug aus dem vom Bezirksgericht Innere Stadt eingeholten Gutachten einer Kinderpsychologin: „Als im Kindergarten im Trickfilm ein kleiner Elefantenrüssel gezeigt wird, der sich bewegt, läuft Albert zitternd und brüllend aus dem Raum.“

Die Zwillinge erzählen, dass sie der Vater auch in ein Haus gebracht habe, in dem sie von zwei Männern nackt fotografiert worden seien. Der eine Mann habe ein großes gelbes Auto gehabt. Die Oma der Buben – die Familie hat seit jeher ein Ferienhaus in Frankreich – betätigte sich als Detektivin und machte das Haus eines Bekannten von M. ausfindig. Davor parkt ein großes gelbes Auto ...

Mehrere Sachverständige und Betreuerinnen des Kinderschutzzentrums „Die Möwe“ gehen von sexuellem Missbrauch der Kinder durch den Vater aus und warnen vor einer Kontaktaufnahme. Eine Trennung von der Mutter, aber auch ein Ortswechsel werden als Gefahr einer neuerlichen Traumatisierung der Buben eingeschätzt.

Bestrafung

Alfred und Albert müssen zum Vater
Die Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich und (nach Rekurs des Vaters) das Landesgericht für Zivilrechtssachen (auch dagegen berief M.) lehnten den Antrag von M. auf Rückführung der Kinder ab. Begründung: Auch wenn Coralie B. die Kinder entführt hat, dürfe man das Wohl der Kinder nicht außer Acht lassen, nur um die Mutter „zu bestrafen“.

Und was machen die Obersten Richter der Republik Österreich (OGH) daraus? Sie versetzen Mutter und Kinder in Angst und Schrecken, indem sie das Erstgericht maßregeln, eine rasche Rückführung der mutmaßlich missbrauchten Zwillinge an ihr Schreckgespenst Vater vorzubereiten (siehe Zusatzbericht rechts). Dem OGH geht die Einhaltung des Haager Kinderschutz-Übereinkommens über alles. Es besagt, dass das Kind in jenes Land zurückgebracht werden muss, in dem es vor der Entführung seinen „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ hatte.

Wobei der OGH seine Entscheidung auch noch auf falsche Voraussetzungen gestützt hat. Im Urteil steht, das Strafverfahren gegen den Vater wegen sexuellen Missbrauchs sei am 27. 8. 2010 eingestellt worden. Irrtum: Es läuft nach wie vor. An diesem Tag wurde das Verfahren gegen Coralie B. wegen Verleumdung von M. eingestellt. Der OGH hat das einfach verwechselt. Die Staatsanwaltschaft Wien ging davon aus, dass die Vorwürfe gegen M. begründet sind und Coralie B. gar keine andere Wahl hatte, als sich und die Kinder vor dem Mann in Sicherheit zu bringen.

Der Sorgerechtsstreit geht demnächst ins sechste Jahr, Ausgang ungewiss.

Dem OGH ist bewusst, dass eine Trennung der Kinder von der Mutter die psychische Gesundheit der Zwillinge „erheblich gefährden“ würde. Also wird von ihr erwartet, gemeinsam mit den Buben nach Frankreich zu übersiedeln. Das geht nicht, weil sie dort verhaftet werden würde? Dann soll man den Vater dazu bringen, seine Anzeige zurückzuziehen. Was freilich auch nicht geht, weil Coralie B. in Abwesenheit vom französischen Gericht wegen Kindesentführung zu einem Jahr unbedingter Haft (!) verurteilt wurde. Na dann soll sie um Strafaufschub ansuchen ...

Dass der Vater unter dem dringenden Verdacht des Missbrauchs steht, blendet der OGH in seinem am 28. August gefällten Urteil vollkommen aus: Er verlangt, dass eine „Anbahnung von Kontakten“ zwischen Vater und Kindern vorbereitet wird. Derselbe OGH-Senat hat übrigens am selben Tag entschieden, dass ein in Wien geborener türkischer Bub nicht in die Türkei überstellt werden darf, weil er seit vier Jahren in Wien lebt und keine Bindungen in die Türkei hat.

Alfred und Albert leben seit fünf Jahren in Wien.

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