86-Jährige bestialisch ermordet: Lebenslang

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Sechs Geschworen bejahten den Mordvorsatz. Richter: "Generalpräventiv geboten"

Ein 26-jähriger Rumäne, dem der Mord an einer 86-jährigen Tirolerin vorgeworfen worden ist, ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. "Das Urteil ist schuld- und tatangemessen und generalpräventiv geboten", erklärte Richter Norbert Hofer in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte wurde auch der Verbrechen der Vergewaltigung und des Raubes für schuldig befunden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Berufung an.

Dem Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die 86-jährige Innsbruckerin in der Nacht auf 11. Juni 2012 in ihrem Haus im Stadtteil Hötting vergewaltigt und erwürgt zu haben. Die Geschworenen befanden den Angeklagten einstimmig der Vergewaltigung und des Raubes für schuldig. Den Mordvorsatz bejahten sechs Geschworene, zwei stimmten mit Nein. Als mildernd wertete das Gericht ein Teilgeständnis des 26-Jährigen sowie seine "geringfügig geminderte Dispositions- und Diskretionsfähigkeit". Als erschwerend hingegen das Zusammentreffen dreier derart schwerwiegender Taten.

"Hand ausgerutscht"

Der Rumäne habe der im Bett liegenden Frau nach seinem Einbruch in deren Haus ein Hemd in den Mund gesteckt und ihr fünf Minuten lang den Mund zugehalten, sagte er. Gewürgt habe er die Pensionistin jedoch nicht, es sei ihm lediglich "die Hand abgerutscht", meinte der seit dem Jahr 2005 arbeitslose Mann. Die Vergewaltigung gestand der Angeklagte. Demnach wollte er Geschlechtsverkehr, dazu sei es dann aber nicht gekommen. Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung, der Mann habe keinen Mordvorsatz gehabt.

Der Angeklagte änderte im Prozess seine Angaben, die er gegenüber der Polizei gemacht hat, und sprach davon, vor der Tat nicht nur ein paar Bier, sondern auch eine Flasche Cognac getrunken zu haben. Er habe angenommen, dass die Frau noch am Leben gewesen sei, als er das Haus verließ. Dass er nach der Tat einen weiteren Einbruch in das Haus verübte, begründete er damit, dass er nachschauen wollte, ob die Frau tot sei oder nicht.

"Grauen"

Staatsanwalt Thomas Willam sprach in seinem Eröffnungsplädoyer von einem "Grauen", das Opfer sei "mehrmals heftig gewürgt" worden. Die Frau habe zudem "massive Verletzungen im Vaginalbereich" aufgewiesen. Der Gerichtsmediziner Walter Rabl stützte im Prozess die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ein ledigliches Abrutschen der Hand schloss der Sachverständige aus, die 86-Jährige sei vielmehr minutenlang gewürgt worden.

Der Angeklagte war vier Tage nach der Tat festgenommen worden, nachdem er sich zusammen mit seiner Lebensgefährtin dem Haus erneut genähert hatte. Die 22-jährige Lebensgefährtin hatte sich bereits im Oktober des vergangenen Jahres wegen Beitragstäterschaft bei versuchten Einbruchsdiebstählen am Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Sie wurde zu neun Monaten Haft, sechs davon bedingt, verurteilt. Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig.

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