Viel Feindesland für Mountainbiker

Rad fahren ist auf vielen Forststraßen verboten: Die Bundesforste stellen 2100 Kilometer zur Verfügung.
Bundesforste haben bisher zehn Prozent ihres Wegenetzes freigegeben – Streitfall in Oberösterreich.

Die Hochkampelstraße in Spital am Pyhrn (OÖ) ist wild umstritten: Seit Jahren möchten Gemeinde und Touristiker die Schotterpiste auf die Wurzeralm für Mountainbiker freigeben. Dort oben wird im Winter Ski gefahren, den Rest des Jahres wäre die malerische Gegend ein lohnendes Ziel für Radfahrer.

Doch ein Jagdpächter der Bundesforste (ÖBf) legt sich bisher erfolgreich gegen das Mountainbike-Projekt quer. "Radfahrer würden mein Revier abwerten. Niemand kann mir garantieren, dass die Mountainbiker nicht auch abseits der Forststraße fahren", betont Helmut Theißl.

Auch die Haftungsfrage sei nicht ausreichend geklärt. Nicht auszudenken, wenn ein Radfahrer gegen einen Lkw prallt. Schließlich werde die Hochkampelstraße auch als Zubringer für die Seilbahn und die Gastrobetriebe auf der Wurzeralm genützt. "Bei einem Unfall hafte dann womöglich ich", sagt der Südsteirer mit Zweitwohnsitz in Spital am Pyhrn.

Dass Waldbesitzer und Jäger keine Freude mit Mountainbikern haben, ist in Österreich kein Einzelfall. Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten; viele Radfahrer sind illegal auf Forststraßen unterwegs. Die Bundesforste (ÖBf) erlauben derzeit nur auf etwa zehn Prozent ihrer Forststraßen das Mountainbiken. Umgerechnet sind das 2100 Kilometer, die meisten davon in Salzburg, Oberösterreich und Tirol. Von einer generellen Freigabe ist man weit entfernt: "Das ist im Forstgesetz nicht vorgesehen. Änderungen können ausschließlich durch den Gesetzgeber erfolgen", sagt ÖBf-Sprecherin Pia Buchner.

Der zuständige Bundesminister Andrä Rupprechter (ÖVP) spielt den Ball zurück. Auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage gab es von ihm keine Antwort, zumal sie die "gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Bundesforste" betreffe.

Trillerpfeife

Den Projektwerbern in Spital am Pyhrn ist damit nicht geholfen. Bürgermeister Ägidius Exenberger (SPÖ) will sich von einem Jagdpächter nichts diktieren lassen und kündigt kreativen Widerstand an. "Vielleicht gehen wir eine Zeit lang zur Dämmerung mit Trillerpfeifen in den Wald", sagt er. Dass sich Helmut Theißl auf diese Weise umstimmen lässt, ist unwahrscheinlich. Schon eher wäre er bei einer Minderung seiner Jagdpacht gesprächsbereit.

Viel Feindesland für Mountainbiker

Dazu kommt allerdings ein klares Nein von den ÖBf. "Wir haben der Gemeinde angeboten, die Jagdpacht zu übernehmen. Das wurde abgelehnt. Nach Ablauf des Vertrags ist eine Freigabe der Hochkampelstraße für Mountainbiker aber vorstellbar", sagt Buchner.

Der Vertrag läuft noch bis 2020. Mountainbiker könnten bis dahin bald auf einen Single-Trail ausweichen. Die Downhillstrecke soll auf der Skipiste ins Tal führen. Und wie es aussieht, hat dort niemand etwas dagegen.

Österreichs größer Waldbesitzer, die Bundesforste (ÖBf), haben Verhaltensregeln für Mountainbiker auf Forststraßen entwickelt. Gemäß „Biker Fairplay“ sind Radfahrer nur auf markierten Routen und zu gewissen Zeiten (abhängig von der Jahreszeit zwischen 7 und 19 Uhr) im Wald erwünscht.

Außerdem gelten die Vorschriften die Straßenverkehrsordnung und Wanderer dürfen nur im Schritttempo überholt werden. Generell sollen sich Mountainbiker wie „Gäste im Wald benehmen, auch gegenüber dem Forst- und Jagdpersonal“.

Wer abseits der Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten im Wald erwischt wird, ist ein „illegaler Biker“. Dieser trägt für das unerlaubte Befahren von Forststraßen das alleinige Risiko. Übertretungen werden mit Verwaltungsstrafen oder sogar mit zivilrechtlichen Klagen geahndet.

Der Waldbesitzer wiederum ist bei einer zulässigen Nutzung im Rahmen der Wegeerhaltungspflicht nur für Schäden haftbar, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückgeführt werden können.

Wer seine Forststraße für Radfahrer freigibt, wird in der Regel im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung entschädigt. Meistens bestehen solche Verträge mit Gemeinden, Vereinen oder Tourismusverbänden.

Standardisierte Kriterien für neue Mountainbike-Strecken gibt es bei den ÖBf nicht: Ökologisch sensible Bereiche werden aber großräumig umfahren und sind von einer Nutzung ausgeschlossen.

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