Vatikan setzt auf Qualität aus Molln

Vatikan setzt auf Qualität aus Molln
Erstmals seit 500 Jahren bekommt die päpstliche Schweizergarde neue Rüstungen. Gefertigt werden sie in Molln.

Als der Vatikan jemanden suchte, der die Leibwache von Papst Benedikt XVI. – besser bekannt unter dem Namen Schweizergarde – mit neuen Rüstungen beliefern kann, stieß der Heilige Stuhl auf ein kleines Unternehmen in Molln. Dabei handelt es sich um die Schmiede    der Familie Schmidberger. Dort wird nun  die gewünschte Arbeitskleidung der päpstlichen Schutztruppe  – die alte war immerhin schon 500 Jahre alt – gefertigt.

Opernhäuser

Vatikan setzt auf Qualität aus Molln

 Der  Betrieb  besteht seit dem 14. Jahrhundert und ist auf historische Waffen und Harnische spezialisiert.  Die Erzeugnisse kommen in Opernhäusern auf der ganzen Welt, in Museen und bei mittelalterlichen Veranstaltungen zum Einsatz.  Details zum Mega-Deal mit dem Vatikan dürfen nicht verraten werden. „Wir sind durch einen Vertrag zur Verschwiegenheit verpflichtet“, sagt Johann Schmidberger, der gemeinsam mit seinem Bruder Georg die Firma führt.

Auch Schwester Andrea, eine Goldschmiedin,  hilft fleißig mit. „Sie macht die Feinarbeit“, erklärt der 29-jährige Johann Schmidberger. Tatsache ist: Bis alle Schweizergardisten  ausgerüstet sind, werden Georg und Johann noch etwa fünf Jahre arbeiten müssen.

140 Stunden brauchen die beiden allein für einen Harnisch ohne Oberarmpanzer. Bei „normaler“ Arbeitszeit sind das fast vier Wochen. „Mit der eigenen Hand etwas zu schaffen, ist das Höchste. Das ist mein Leben“, betont Schmidberger. Helme gibt es für die Leibwache hingegen keine neuen, die wurden erst 1912 ausgetauscht. Auch Schwerter und Hellebarden bleiben die gleichen.

Die im Regelfall 110 Mann starke Schweizergarde ist seit einem halben Jahrhundert als militärische Schutztruppe der Päpste im Einsatz. Beitreten können nur unbescholtene Männer aus der Schweiz, die praktizierende Katholiken sind und in ihrer Heimat den Militärdienst abgeleistet haben. Wer Mitglied werden will, muss mindestens 1,74 Meter groß und ledig sein. Zudem darf er das 30. Lebensjahr  nicht überschritten haben.

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