Schuldsprüche im "Objekt 21"-Prozess

Die beiden Angeklagten fassten Haftstrafen aus.
Köpfe von Neonazi-Schutztruppe fassen Haftstrafen aus - Urteile nicht rechtskräftig.

Die mutmaßlichen Anführer einer Neonazi-Schutztruppe für einen Ex-Rotlichtboss haben in einem Prozess am Mittwoch in Wels sechs Jahre und neun Monate bzw. vier Jahre und acht Monate ausgefasst. Es handelt sich um Zusatzstrafen zu früheren Verurteilungen. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig: Der Verteidiger verzichtete zwar auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab aber keine Erklärung ab.

Der 30-Jährige und der 33-Jährige, die bereits als mutmaßliche Köpfe der rechtsextremen Organisation "Objekt 21" nach dem NS-Verbotsgesetz zu sechs beziehungsweise vier Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden sind, sollen auf Geheiß eines früheren Rotlichtbosses Anschläge bei dessen Konkurrenz begangen bzw. andere dazu angestiftet haben. Der 53-Jährige hatte nach eigenen Angaben ein "Schutzbedürfnis" und bereits im April vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er und mehrere andere mutmaßliche Komplizen hatten die beiden schwer belastet.

Die Anklage warf dem Duo u.a. das Vergehen der kriminellen Vereinigung, versuchte und vollendete Brandstiftungen in Bordellen in Hallein, Wien und im Bezirk Kirchdorf, eine Bitumenattacke auf einen Wiener Saunaclub, einen Buttersäureanschlag auf ein Etablissement in der Bundeshauptstadt sowie das Aussetzen teils giftiger Skorpione vor. Zudem soll auf das Konto der Beschuldigten eine Vielzahl weiterer Straftaten wie Morddrohungen ("Ich brech' euch das Gesicht"), das Anzünden eines Autos, Einbruchsdiebstähle, der Besitz verbotener Waffen und Betrügereien gehen. Zu Beginn des Schöffenprozesses hatten sie sich teilweise schuldig bekannt.

Alles sei "bis ins Detail durchgeplant" gewesen, "nichts dem Zufall überlassen" worden, so der Richter über die Taten in seiner Urteilsbegründung. Die Angeklagten hätten eine führende Rolle in einer kriminellen Vereinigung innegehabt, die Unterkunft des "Objekt 21" sei Dreh- und Angelpunkt gewesen.

Die beiden wurde in mehreren Punkten freigesprochen - der Jüngere u.a. vom Vorwurf, jemanden zu einem Raub angestiftet zu haben. Die einschlägigen Vorstrafen des Erstangeklagten, den immensen Schaden - allein beim Anschlag auf ein Wiener Bordell rund 2,5 Millionen Euro - und das Zusammentreffen mehrerer Straftaten bezeichnete der Richter als erschwerend. Dass der 30-Jährige, der bereits mehrmals mit dem Gericht zu tun gehabt hat, offenbar vom Strafvollzug "völlig unbeeindruckt" sei, nannte der Vorsitzende "sehr erschreckend". Auch im Fall des mutmaßlichen Mittäters sei das teilweise Geständnis mildernd gewesen, erschwerend u.a. die Vorstrafen, der lange Tatzeitraum und seine führende Rolle. Den Beschuldigten hätten bis zu 15 bzw. bis zu zehn Jahre Haft gedroht.

Kommentare