Schutztrupp-Bosse vor Gericht
Mit Jürgen W. und Manuel S. müssen sich seit Montag die beiden führenden Köpfe des kriminellen Neonazi-Netzwerks Objekt 21 neuerlich im Landesgericht Wels verantworten. Im November des Vorjahres sind sie bereits wegen NS-Wiederbetätigung zu sechs bzw. vier Jahren Haft (noch nicht rechtskräftig) verurteilt worden.
In der aktuellen Verhandlungsserie geht es nun aber um die Vielzahl krimineller Machenschaften, die ihnen die Staatsanwaltschaft zur Last legt: Gründung einer kriminellen Vereinigung, Besitz und Weitergabe illegaler Waffen, Betrügereien, Brandstiftungen, Einbrüche, Anschläge und Drohungen. Mindestens neun Verhandlungstage sind anberaumt. Die Urteile werden nicht vor dem 20. August fallen.
Seit vielen Jahren gilt Jürgen W. als hartgesottener Neonazi. Er war einst Rädelsführer im "Kampfverband Oberdonau". Die Ideologie ist in Form einschlägiger Tattoos auf seinem Körper ablesbar. Die linke Ellenbeuge etwa zierte lange Zeit ein Hakenkreuz. Auf dem kahl geschorenen Hinterkopf ließ er sich einen Vogel eingravieren, der dem Reichsadler ähnelt. Weiters trägt er auf der Haut auch zahlreiche germanische Runen und ein deutsches Kriegsflugzeug spazieren.
Problemlöser
Am Montag zeigte sich der 30-Jährige – anders als bei seinen vergangenen Auftritten vor Gericht – überraschend redselig. "Die Anwälte haben mir bisher immer davon abgeraten", erklärte er sein Verhalten. Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gibt er unumwunden zu. Auch, dass er für den bereits rechtskräftig zu fünf Jahren verurteilten Rotlichtboss Alexander G. als Problemlöser fungiert habe.
G. benötigte eine Schutztruppe, die ihm missliebige Konkurrenten vom Hals hielt und sie einschüchterte. W. und S. sollen dafür gezielt Leute aus ihrem Umfeld requiriert und eingesetzt haben. Unter anderem wurden Brand- und Buttersäureanschläge auf Bordelle in OÖ und Wien verübt. Es wurden Autos angezündet und es kamen giftige Skorpione zum Einsatz. Mit verbalen Drohungen soll man dabei nicht zimperlich ("Ich bring’ euch um", "ich brech’ euch das Gesicht") gewesen sein, und bei Bedarf sollen "Wünsche" mit Waffen durchgesetzt worden sein. Entsprechend belastet werden W. und S. durch Aussagen bereits verurteilter Komplizen.
Idiotensachen
Beide Angeklagte bekennen sich zur Mittäterschaft bei den Anschlägen, bestreiten aber, auch für die Einbrüche mitverantwortlich gewesen zu sein. "Warum soll ich wen in Würstelbuden schicken, damit er Zigaretten stiehlt? So Idiotensachen macht man vielleicht mit 15", betonte W.
Anwalt Werner Tomanek vermutet eine gezielte Denunziation. "Diesen Leuten ging es offenbar bei ihrer Einvernahme darum, sich mit derartigen Anschuldigungen selbst Vorteile zu erkaufen."
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