Salzkammergut: Streit um Bestattungstiefe

Die oberösterreichische Friedhofsordnung schreibt eine bestimmte Grabtiefe vor (Symbolbild)
Leichenbestatter und Totengräber im Clinch. Jetzt wurde das Stadtamt eingeschaltet.

Ein morbider Streit tobt derzeit im oberösterreichischen Salzkammergut: Weil Gräber angeblich nur einen Meter statt der vorgeschriebenen 1,60 Meter tief sind, liegen ein Leichenbestatter und ein Totengräber in Laakirchen (Bezirk Gmunden) im Clinch. Jetzt wurde das Stadtamt eingeschaltet, um nachzumessen, berichtet die BezirksRundschau.

Es sei immer ärger geworden in den vergangenen zweieinhalb Jahren, so der Bestatter. "Der Totengräber gräbt so seicht - Verstorbene sind oft nur einen Meter tief beerdigt worden." Bis zur Vorwoche sei laut dem Bericht auf der Website des Unternehmers zu lesen gewesen, dass die Leichname nur "verscharrt" würden. "Ich möchte die Situation nicht weiter eskalieren lassen und bin für einen Privatkrieg via Medien nicht zu haben", wollte der Totengräber auf Anfrage der Zeitung nicht Stellung nehmen.

Wegen einer Beschwerde des Bestatters prüft nun das Stadtamt jedes neu ausgehobene Grab. "Wir haben die Pfarre darauf hingewiesen, dass die Grabtiefe einzuhalten ist. Wir messen das auch nach", so Bürgermeister Anton Holzleithner (ÖVP). Er bestätigte gegenüber der Zeitung außerdem einen Fall, bei dem die vorgeschriebene Tiefe nicht eingehalten wurde. Das Stadtoberhaupt erklärte aber auch, dass die Eskalation beabsichtigt sei und der Firmenchef "fragwürdige Methoden" anwende. Pfarrer Franz Starlinger berichtete von mehreren Beanstandungen: "In zwei bis drei Fällen wurde nachgegraben."

Die BezirksRundschau ortet einen "Lichtblick" in der verfahrenen Causa. Der Leichenbestatter gehe demnächst in Pension, der kritisierte Totengräber wechsle den Job. In der oberösterreichischen Friedhofsordnung heißt es jedenfalls, dass als Richtwert für die Grabtiefe gilt, sofern in der sanitätsbehördlichen Genehmigung nicht anderes bestimmt wird: Erdgräber: 1,60 Meter, Kindergräber (bis sechs Jahre): 1,20 Meter und Tiefgräber: 2,20 Meter. Zwischen den Särgen soll eine horizontale Erdschicht von mindestens 15 Zentimetern sein.

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