Nur 8 Monate Gefängnis für Alkolenker

Der Landwirt fasste am Dienstag 24 Monate aus, acht davon unbedingt.
Bier, Wein und Sekt: Nach Wirtshaus-Tour rammte Landwirt bei Geisterfahrt Urlauber-Auto.

24 Monate Haft – acht davon unbedingt – lautet das nicht rechtskräftige Urteil gegen einen 55-Jährigen, der Ende Juli durch einen Geisterfahrer-Unfall auf der Westautobahn in Oberösterreich das Leben eines neunjährigen Mädchens und dessen 20-jährigen Bruders ausgelöscht hat.

"Das Malheur ist groß – auch für mich", sagte der Landwirt aus dem Bezirk Gmunden dem Richter am Dienstag im Landesgericht Linz.

In der Nacht zum 30. Juli hatte der damals betrunkene Mann die Abfahrt Sattledt übersehen. Er fuhr noch einige Kilometer weiter, drehte auf der Autobahn um und gab dann auf der falschen Richtungsfahrbahn Gas. Kurz vor 2.30 Uhr kam es bei Eggendorf im Bezirk Linz-Land zum folgenschweren Frontalzusammenstoß mit dem BMW einer Urlauberfamilie aus Deutschland.

Ein Schlachtfeld

Die Eltern überlebten die Kollision. Sie mussten mitansehen, wie die Einsatzkräfte den Kampf um das Leben ihrer beiden Kinder verloren.

Nur 8 Monate Gefängnis für Alkolenker
APA19596862-2_30072014 - ALLHAMING - ÖSTERREICH: ZU APA0018 VOM 30.07.2014 - Bei dem schweren Verkehrsunfall auf der A1 in Oberösterreich wurden in der Nacht auf Mittwoch 30. Juli 2014 zwei Kinder getötet. Ein Geisterfahrer war bei Allhaming auf die Fahrspur in Richtung Wien aufgefahren und dort frontal mit einem entgegenkommenden Auto (Bild) zusammengestoßen. FOTO: APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR
Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte, der sich nach der ersten Einvernahme nur bruchstückhaft an seine Geisterfahrt erinnern konnte, 1,4 Promille Alkohol im Blut hatte. Er soll bei einer Wirtshaustour zwei Halbe Bier, vier Spritzer Wein und später auch noch Sekt konsumiert haben.

Normalerweise trinke er nur in kleinen Mengen, erklärte der Beschuldigte. Der Richter verwies darauf, dass der 55-Jährige schon früher einmal betrunken am Steuer erwischt worden war. Hätte er daraus gelernt, "wären die zwei Kinder heute noch am Leben".

Angesichts des tragischen Vorfalls wäre es wünschenswert, dass der Gesetzgeber über eine Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr nachdenkt, betonte der Vorsitzende. Mit der aktuellen Regelung werde eine "lasche Einstellung befeuert".

Den an sich schon laschen Strafrahmen von bis zu drei Jahren für fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (hier gleich doppelt: Alkohol und Geisterfahrt) schöpfte das Gericht allerdings auch nicht aus. Der Staatsanwalt hatte ein Signal gefordert, aus dem die Öffentlichkeit sieht, dass die Gerichte das nicht bagatellisieren.

Urteile in Deutschland

In Deutschland ist die fahrlässige Tötung generell mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Entsprechend härter sind auch die Strafen: Ein betrunkener Geisterfahrer, der ein kleines Mädchen, dessen Mutter und Großmutter getötet hatte, wurde in Düsseldorf zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft sowie vier Jahren Fahrverbot verurteilt.

Der beschuldigte Landwirt aus Oberösterreich, dem der Führerschein bis Jänner 2016 entzogen worden ist, versucht nun, sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Er geht wöchentlich in Therapie, später ist ein stationärer Entzug geplant. Als mildernd sah der Linzer Richter auch eine teilweise Wiedergutmachung des Schaden an: Die Eltern der toten Kinder haben bisher 20.000 Euro erhalten.

Seit dem Jahr 1987 kamen in Österreich bei Geisterfahrer-Unfällen über 100 Menschen ums Leben. "Mehr als die Hälfte der Geisterfahrer ist betrunken", sagt Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit. Es gebe aber auch den Typus des Überforderten bzw. Orientierungslosen sowie den "Kamikaze"-Lenker, der einen Suizid plant oder eine Mutprobe versucht. 80 Prozent der Geisterfahrer seien männlich.

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