Klage: Wohnungsschenkung für Arzt wird aufgehoben

Hermine und Enrico M. auf dem Balkon ihrer Wohnung am Traunsee
Zivilverfahren im Landesgericht Wels um Anfechtung eines Schenkungsvertrages endete am Montag mit einem Vergleich

Es waren massive Anschuldigungen, die Hermine M. und ihr Sohn Enrico gegen einen Arzt aus dem Salzkammergut erhoben haben. Sie warfen dem Mann vor, dass er die 90-jährige M. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einem Schenkungsvertrag für ihre schöne Wohnung mit Blick auf den Traunsee überredet habe. Der Kontrakt sollte am Todestag der begüterten Seniorin wirksam werden.

Wie berichtet, soll der Mediziner der betagten Witwe gegenüber angedeutet haben, dass ihr Sohn sie in ein Heim stecken wolle. Aus Panik darüber, soll Hermine M. ihre Unterschrift unter den Vertrag gesetzt haben, ohne die weiteren Konsequenzen zu bedenken.

Besonders verlockend erschien ihr, dass sie als Gegenleistung von dem Arzt bis zu ihrem Lebensende betreut werden sollte. Allerdings: Für die medizinischen Leistungen musste sie weiter bezahlen. Der Akademiker soll außerdem die Mutter seiner Sprechstundenhilfe beauftragt haben, ihr täglich eine Suppe zu bringen. Dafür soll M. der Frau stolze 1400 Euro monatlich bezahlt haben. Weiters soll der Arzt die Schlösser im Keller und in der Garage der Witwe ausgewechselt und seine privaten Gegenstände eingelagert haben. Im Lauf der Zeit soll aus der Wohnung auch wertvoller Schmuck, Uhren und Silberbesteck verschwunden sein.

Vergleich

Als der Sohn, der offenbar nie vorgehabt hatte, die Mutter in ein Heim zu stecken, von dem Schenkungsvertrag erfuhr, untersagte er die weitere medizinische Betreuung der Seniorin durch den Hausarzt und er klagte. "Ich fühle mich hintergangen", bestätigte Hermine M. dazu befragt auch im KURIER-Gespräch.

Seit 1. Oktober ist Enrico M. Sachwalter seiner Mutter. Ein strafrechtliches Verfahren gegen den Arzt wurde inzwischen eingestellt. Bei einer Zivilverhandlung am Montag im Landesgericht Wels schloss M. mit dem Arzt aber einen Vergleich. Der Schenkungsvertrag wird gegen Leistung einer Abschlagszahlung aufgehoben.

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