Bundespräsident raste durch Rettungsgasse

APA12318198 - 15042013 - WIEN - ÖSTERREICH: Der Luxemburger Großherzog Henri (l.) und BP Heinz Fischer beim Empfang mit militärischen Ehren im Rahmen eines offiziellen Besuches des luxemburgischen Staatsoberhauptes am Montag, 15. April 2013, in Wien. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Staatsoberhaupt wollte nicht zu spät zu Termin in Linz kommen. BZÖ kündigt parlamentarische Anfrage an.

Aufregung gibt es um eine Fahrt von Bundespräsident Heinz Fischer und seinem luxemburgischen Staatsgast Großherzog Henri am Mittwoch in Linz, weil der Konvoi dabei die wegen eines Staus gebildete Rettungsgasse benutzte. Die Präsidentschaftskanzlei verweist darauf, dass dies durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) gedeckt sei. Das BZÖ kündigte eine parlamentarische Anfrage an Verkehrsministerin Doris Bures, SPÖ, an. Auch der ÖAMTC hält die Benützung der Rettungsgasse für nicht zulässig - siehe Interview.

Fischer besuchte mit dem luxemburgischen Großherzog und dessen Frau Oberösterreich - unter anderem das ehemalige KZ Mauthausen, die voest und das Linzer ARS Electronica Center. Zwischen den letzten beiden Programmpunkten herrschte Stau auf der Linzer A7. Die Polizei entschied laut einem Bericht der U-Bahn-Zeitung "Heute" (Donnerstag-Ausgabe), mit Blaulicht und Folgeton die Rettungsgasse zu benützen.

Nur bei Staatsbesuchen

Die Präsidentschaftskanzlei betonte dazu gegenüber der APA, dass die Limousine mit dem Bundespräsidenten und seinen Gästen in Begleitung von Einsatzfahrzeugen unterwegs gewesen sei, wie dies auch international üblich sei. Diese Vorgangsweise werde nur im Rahmen eines Staatsbesuches gewählt, wenn der Bundespräsident allein unterwegs ist, gebe es auch keine Begleitung durch Einsatzfahrzeuge.

Geregelt ist dies in Paragraf 26 der StVO. Dort heißt es in Absatz 1, dass Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Folgeton auch "zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche und sonstige Staatsakte sowie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen" verwendet werden dürfen. Organe der Straßenaufsicht, die auf einer Kreuzung den Verkehr regeln, "haben Einsatzfahrzeugen 'Freie Fahrt' zu geben" (Abs.3). Und: "Alle Straßenbenützer haben einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen" (Abs.5).

Zum Abschluss seines Staatsbesuches ist der luxemburgische Großherzog am gestrigen Mittwoch am Linzer Flughafen mit militärischen Ehren verabschiedet worden. Wie es das Protokoll vorsieht, begleitete eine Rotte von zwei Saab 105 Ö die luxemburgische Regierungsmaschine bis an die Staatsgrenze. Beim Flug nach Österreich war der Staatsgast an der Grenze von zwei Abfangjägern abgeholt und zum Flughafen begleitet worden.

Parlamentarische Anfrage

Von einer missbräuchlichen Verwendung der Rettungsgasse spricht BZÖ-Bündnissprecher Rainer Widmann in Zusammenhang mit der Fahrt von Bundespräsident Heinz Fischer und seinem Staatsgast Großherzog Henri von Luxemburg. Er kündigt daher eine parlamentarische Anfrage an Bundesministerin Doris Bures an. „Viele im Stau steckende Autofahrer mussten Platz machen, damit der Konvoi des Präsidenten auf der A7 in Linz durch die Rettungsgasse brausen konnte. Das ist nicht in Ordnung und empört die Autofahrer“, kritisiert Widmann. Darüber hinaus hält er diese Benützung der Rettungsgasse für nicht zulässig. „Die Rettungsgasse dient dazu, Einsatzfahrzeugen bei Notfällen das rasche Vorbeikommen zu ermöglichen und nicht als Präsidentenprivileg.“

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