20-Jähriger würgte seine Freundin: Wachkoma

Der Angeklagte vor Gericht in Wels.
Opfer hat schwere Hirnschäden und bleibt dauerhafter Pflegefall. Neun Jahre Haft für Mann.

Jacintha B. liegt seit dem 11. Mai 2013 auf der Palliativstation des LKH Vöcklabruck im Wachkoma. Die junge Frau aus Lenzing gilt als hundertprozentiger Pflegefall. „Sie kann nicht essen, nicht trinken und muss durch einen Luftröhrenschnitt künstlich beatmet werden“, sagt Opferanwältin Gerlinde Füssel. Alle 30 Minuten wird B. von Pflegekräften umgedreht, damit ihr Körper nicht wund liegt. Der Gesundheitszustand der 18-Jährigen ist trist. „Sie kann allein nur die Augen auf- und zumachen.“

Laut ärztlichen Gutachten scheint eine Besserung nicht in Sicht. Als Folge des ihr am 11. Mai gewaltsam zugefügten Sauerstoffmangels leidet B. an irreversiblen Hirnschäden. Sie reagiert weder auf optische noch auf akustische Reize. „Sie ist im eigenen Körper gefangen“, betont Füssel. Für die Angehörigen bedeute der Anblick eine tägliche Qual, sie seien psychisch schwer belastet.

Reanimation

Jacintha B. hatte sich an dem verhängnisvollen Tag mit ihrem Freund in dessen Wohnung zu einer Aussprache getroffen. Ihre Beziehung schien am Ende angelangt.

Die lebenslustige junge Frau hatte vor, sich von dem 20-Jährigen zu trennen. Ihre Worte: „Ich bin frei, ich kann jetzt machen, was ich will“, ließen den Chemietechniker ausrasten. Andreas R. soll sie mit beiden Händen am Hals gepackt und fest zugedrückt haben. Mindestens 1,5 Minuten soll er der Freundin die Luft abgeschnürt haben. Er ließ erst los, als sie sich nicht mehr rührte. „Da bin ich wieder zu mir gekommen.“

Doch anstatt Wiederbelebungsmaßnahmen zu versuchen und die Rettung zu holen, rief er nur seine Großmutter und den Vater zu Hilfe: „Ich hab’ sie erwürgt.“ Der vom Vater alarmierte Notarzt konnte B. zwar reanimieren – allerdings zu spät.

Mordversuch

Am Mittwoch musste sich R. wegen versuchten Mordes im Landesgericht Wels verantworten. Der Angeklagte gab die Tat zu, bestritt allerdings jede Tötungsabsicht: „Ich wollte sie nicht umbringen und auch nicht, dass sie in so einem Zustand ist.“ Das Motiv für seinen lebensbedrohlichen Angriff war offenbar Eifersucht. „Ich weiß nicht, was mich geritten hat“, behauptete R., der von Freunden und Familie als ruhig und nicht aggressiv beschrieben wurde. Im Vorfeld der Tat soll er aber mit einem Kollegen über die Trennungsabsichten der Freundin gesprochen haben. Dabei dürfte auch der Satz „es wäre gescheiter, wenn ich sie wegtun würde“ gefallen sein.

„Es tut mir extrem leid, was passiert ist“, sagte R. in Richtung der Geschworenen. Diese sprachen ihn einstimmig schuldig: Neun Jahre Haft – nicht rechtskräftig.

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