Widerstand gegen freie Fahrt im Wald

Vielen Mountainbikern reichen die bisher freigegebenen Strecken nicht aus
Nach Initiative der Mountainbiker für die Freigabe aller Forststraßen machen jetzt die Gegner mobil.

Im Ringen um freie Fahrt für Mountainbiker auf Forststraßen läuten die Kontrahenten eine neue Runde ein: Nach dem Anlauf der Initiative "Upmove – legal biken", die bereits mehr als 30.000 Unterstützer für ihr Anliegen motiviert hat, formiert sich jetzt auch der Widerstand.

Der kommt von vielen Grundbesitzern, Forstleuten und Jägern. Aber auch immer mehr Wanderer stemmen sich gegen die Wünsche der Mountainbiker.

Unterschriften

An vorderster Front engagiert sich der Forstverein, ein Zusammenschluss der Waldwirtschaft in Österreich. Er hat eine Unterschriftenliste ausgegeben (im Internet unter www.sicherheitimwaldfueralle.at). Sie wurden bereits 22.000 Mal unterzeichnet, soll aber noch bis Herbst aufliegen. "Wir bekommen viele zustimmende Zuschriften zu unserer Aktion", sagt Vereinspräsident Johannes Wohlmacher. "Wir lehnen sowohl die Forderung von Upmove nach Öffnung von Forststraßen und Waldwegen als auch jene der Naturfreunde nach Öffnung der Forststraßen ab", sagt er und erläutert: "Wer eine Öffnung der Forststraßen befürwortet, nimmt in Kauf, dass auch alle Wanderwege befahren werden. Sportbegeisterte Mountainbiker nutzen Forststraßen als bequemen Aufstieg, die Bergabfahrt führt dann über schmalste Waldwege, die eigentlich Wanderwege sind. Konflikte mit anderen Waldnutzern wie Wanderern sind vorprogrammiert."

Tierschutz

Wohlmacher hat noch weitere Argumente gegen offene Waldwege: "Der Aktionsradius eines Bikers ist um ein Vielfaches größer als der eines Wanderers. Daher ist auch die Beunruhigung von Wildtieren wesentlich umfangreicher. Dass sich das Wild an die Biker gewöhnt, ist schlicht und ergreifend eine Mär."

Das Argument, in Bayern sei das längst erreicht, stimme nicht, weil dort die Besitzverhältnisse nicht mit Österreich vergleichbar seien. Hier gebe es mehr Privatbesitzer, die vom Wald leben.

Viele Waldbesitzer fürchten auch, dass sie bei Unfällen haftbar wären: Nebenerwerbslandwirt Franz Strasser aus dem Bezirk Krems rechnet etwa damit, dass er in Zugzwang kommen würde, Bäume und Böschungen an Wegen kontrollieren zu müssen. Außerdem erwartet er Probleme mit undisziplinierten Querfeldeinradlern: "Die kann man nicht einmal anzeigen, weil sie kein Kennzeichen haben."

Vereine wie Alpenverein oder Naturfreunde haben sich für eine Öffnung der Forststraßen ausgesprochen. Nicht zur Freude aller Mitglieder. Der Vorsitzende des Kremser Alpenvereins, Gerhard Pfriemer, sieht Widersprüche in Bedürfnissen beider Seiten. "Ich will auch nicht beim Spazierengehen mit dem Enkel im Wald dauernd auf Radfahrer achten müssen", sagt er und will eine fundierte Lösung. Beispiel: Sein Verein hat für Kletterer in Dürnstein einen tragfähigen Pakt mit den Grundbesitzern geschlossen, erledigen die Wartung und haben Sportler versichert.www.forstverein.at www.upmove.eu

Aktuelle Regelung

Das Österreichische Forstgesetz aus dem Jahr 1975 hat den Wald für das allgemeine Betreten geöffnet. Allerdings ist die Nutzung auf Erholungszwecke beschränkt. Wer den Wald betritt, muss nicht auf den Wegen bleiben und auch nicht auf die Uhr schauen. Die Erlaubnis gilt unabhängig von der Tageszeit.
Zu beachten sind allerdings verschiedene Ausnahmen. Hier einige Beispiele: Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Feuer machen oder Befahren (auch mit Fahrrädern) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grundbesitzers gestattet. Und die Nutzung von Forststraßen ist an die Erlaubnis des Erhalters gebunden.
Solange der Baumbewuchs noch nicht eine Höhe von drei Metern erreicht hat, ist der Zutritt zu Jungwald grundsätzlich untersagt. Solche Bereiche müssen nicht extra ausgeschildert werden.
Forstbetriebliche Einrichtungen wie Holzlagerplätze, Forstgärten oder Bringungsanlagen dürfen nicht betreten werden.
Grundbesitzer können Teile ihres Waldes für den Zutritt sperren. Etwa nach einem Windwurf. Im Falle von Schlägerungsarbeiten beispielsweise sind sie sogar dazu verpflichtet und müssen den gefährdeten Bereich durch Tafeln kennzeichnen .

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