Stadt zankt weiter mit Volksanwaltschaft

Auf diesem Grundstück in der Klosterneuburger Hölzlgasse soll eine Wohnhausanlage errichtet werden.
Grund dafür ist immer noch der Bebauungsplan für ein Grundstück in der Hölzlgasse.

Volksanwältin Gertrude Brinek sprach von einer "glatten Bürgertäuschung", das Vorgehen der Stadtgemeinde Klosterneuburg bezeichnete sie als "intransparent". Brineks Kritik fußt – wie berichtet – auf einer Beschwerde von Heinz S. aus Klosterneuburg. Gegenüber seines Hauses in der Hölzlglasse plant ein Bauträger auf einem Grundstück des Stiftes Klosterneuburg eine Wohnhausanlage zu errichten. Dazu wurde im Bebauungsplan die Bauklasse II auf II bis III und die Bebauungsdichte von 60 auf 100 Prozent erhöht. Diese Änderung wurde den Bürgern aber nicht zur Stellungnahme vorgelegt und auch nicht begründet. Die Volksanwältin ortete einen Missstand in der Verwaltung. Die Stadtgemeinde begründete ihr Vorgehen damit, dass die konkrete Stellungnahme "von Amtswegen" erfolgt ist und deshalb nicht mehr neu aufgelegt werden musste. Ganz abgesehen davon, dass sich durch die Änderungen kein Nachteil für die Anrainer ergebe.

Bericht an Landtag

Das, so die Stadtgemeinde Klosterneuburg, habe das Land Niederösterreich jetzt bestätigt. Von "zurückrudert", wie die Stadtgemeinde das Vorgehen der Volksanwaltschaft bezeichnete, will man im Büro von Volksanwältin Brinek aber nichts wissen. Nach wie vor halte man an der Kritik fest, dass die Erhöhung der Bebauungsdichte ohne Möglichkeit der Stellungnahme und unbegründet erfolgte. Das werde die Volksanwaltschaft jetzt auch in einem Bericht an den nö. Landtag festhalten.

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