Prozess um Freiheitsentziehung fortgesetzt

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Angeklagter soll Stiefenkel öfter in finsterem Lagerraum eingesperrt haben.

Der Prozess gegen einen 52-Jährigen wegen Freiheitsentziehung unter besonderen Qualen ist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg fortgesetzt worden. Der Mann soll seinen damals achtjährigen Stiefenkel Jahre hindurch fast täglich stundenlang in einen finsteren Lagerraum gesperrt haben. "Ich schwöre bei Gott, ich habe das nicht gemacht", sagte der Mann zu Prozessbeginn Ende Februar.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

"Ich bin unschuldig", beteuerte er. Der Angeklagte bestritt, jemals derartige "Erziehungsmaßnahmen" gesetzt zu haben, und verwies darauf, dass er den Buben nie allein beaufsichtigt hätte. Er verstehe nach wie vor nicht, warum der Bursch ihn Jahre später angezeigt hatte.

Die Großmutter des heute 16-Jährigen übernahm die Obsorge für ihre zwei Enkelkinder, als deren Mutter ins Gefängnis musste. Mit dem Angeklagten war sie bis zum Vorjahr verheiratet.

Der Beschuldigte führte das Lokal seiner Stieftochter in Laa an der Thaya weiter. Dort soll der Bub in einen fensterlosen, engen Holzlagerraum im Hinterhof gesperrt worden sein. Der heute 16-Jährige konnte sich in der ersten Verhandlung allerdings nicht genau daran erinnern, wie oft ihm Derartiges widerfahren war. Sein Vater gab an, dass beide Kinder eine "Wahnsinnsangst" vor dem Stief-Opa gehabt hätten.

Schützenhilfe

Schützenhilfe bekam der Beschuldigte am Dienstag von seiner Ex-Frau. "Das kann überhaupt nicht stimmen", meinte die gebürtige Bulgarin. Die Vorwürfe seien wohl unter dem Einfluss des Kindesvaters entstanden und erfunden. Die 59-Jährige schilderte, dass das Kind damals sehr unter der Abwesenheit seiner Mutter gelitten und Probleme in der Schule sowie auch dann in der Pubertät gehabt hätte. Der Achtjährige sei immer nur in ihrer Begleitung in der Pizzeria gewesen.

Die Tür zum dortigen Lagerraum habe sich wegen der Feuchtigkeit gar nicht schließen lassen, und auch in der Toilette des Wohnhauses sei der Bub - entgegen seiner Behauptung - niemals eingesperrt worden, erklärte die Krankenschwester.

Die zweite Tochter der 59-jährigen Zeugin, die damals ebenfalls zuhause gewohnt und sich um ihren Neffen gekümmert hatte, konnte sich die Anschuldigungen eben so wenig erklären. Irgendwelche Angstzustände bei den Kindern habe sie nicht bemerkt, betonte die 34-Jährige. Dem zu dieser Zeit im Lokal arbeitenden Pizza-Koch zufolge war die Tür zu dem Kammerl "alt" und "meist offen".

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