Kein Waffenpass für Jäger

Jäger Sebastian Schmidt zeigt, wie schwierig es ist, mit einem Gewehr in eine Brombeerhecke einzudringen.
Anlass für restriktive Vergabe ist VwGH-Urteil, das Behörde noch beschäftigt.

Wer meint, jeder Polizist darf auch in seiner Freizeit eine Waffe tragen, irrt. Die Behörden haben dem schon vor Längerem einen Riegel vorgeschoben.

Die restriktive Vergabe von Waffenpässen (erlaubt das Führen von Faustfeuerwaffen) trifft aber nicht nur gefährdete Berufsgruppen. Seit einigen Wochen schauen auch Waidmänner, die einen Waffenpass zur Ausübung der Jagd beantragen, durch die Finger. Grund ist ein im Jänner gefälltes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). "Wir haben dadurch die Vergabe von Waffenpässen viel strenger zu prüfen", erklärt der für das Jagd- und Waffenrecht zuständige niederösterreichische Bezirkshauptmann, Heinz Zimper.

In der Jägerschaft gehen wegen der Angelegenheit die Wogen hoch.

Schildbürgerstreich

Von einem "Schildbürgerstreich" spricht etwa der stellvertretende nö. Landesjägermeister, Werner Spinka. Das Urteil des VwGH stößt den Waidmännern sauer auf. Der Richtersenat ist der Meinung, dass ein Jäger auch im unwegsamen Gelände und selbst unter Bedrohung eines angeschossenen Wildschweines mit seiner Langwaffe (Gewehr) so firm sein muss, dass er keine zusätzliche Faustfeuerwaffe benötigt.

"Wir laden den Höchstrichter, der sagt, man kann jede jagdliche Aufgabe mit dem Gewehr erledigen, herzlich gern zur Jagd ein, damit er sich selbst ein Bild machen kann", sagen Edmund Schmidt und sein Sohn Sebastian. Die beiden sind erfahrene Jäger in einem Schwarzwild-Revier in Gföhl im südöstlichen Waldviertel. Wird ein Wildschwein angeschossen, kommt auf die Jäger eine heikle Aufgabe zu. Sie haben die Verpflichtung, das Tier möglichst schnell von seinem Leid zu erlösen. Die verletzten Tiere verkriechen sich allerdings im Dickicht und sind verletzt mitunter auch angriffslustig. "Wenn ein Wildschwein auf einen zustürmt, kann man nur mit einer Kurzwaffe reagieren", erklärt Edmund Schmidt, der seit Jahrzehnten einen Waffenpass für solche Zwecke besitzt. Sein Sohn hat nun ebenfalls einen beantragt, der ihm erlaubt, einen Revolver oder eine Pistole mit zu führen.

Ablehnung

Doch die Bezirksverwaltungsbehörde verweigert sie ihm – trotz einer schriftlichen Empfehlung des Landesjagdverbandes. Dort bekrittelt man außerdem die unterschiedliche Sichtweise der Behörde. "Es gibt Bezirkshauptmannschaften, die stellen schon seit geraumer Zeit keinen Waffenpass mehr an Jäger aus. Und dann gibt es solche, die das VwGH-Urteil nicht ganz so ernst nehmen", meint Spinka.

Laut Heinz Zimper wird die Vorgehensweise gerade unter den Bezirkshauptleuten geprüft. "Es muss aber jeder einzelne Antrag individuell beurteilt werden, egal ob Jäger oder Polizist. Und diese Überprüfung ist mittlerweile sehr streng."

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