Kassenbestände in Staudingers Schuhgeschäften wurden gepfändet

Zwei Gerichtsvollzieher bei ihrer Arbeit in der GEA-Filiale in der Wiener Himmelpfortgasse.
Eine Stunde vor Ladenschluss wurde ein Exekutionsauftrag in vier Wiener Filialen gleichzeitig vollstreckt.

Tagelang ließen sich der Gerichtsvollzieher und seine Möbelpacker nicht blicken, obwohl sie bereits am Mittwoch der Vorwoche angekündigt waren, um beschlagnahmte Möbelstücke im Wert von mehr als 10.000 Euro in der Wiener Filiale der Waldviertler Schuhwerkstatt (GEA) in der Himmelpfortgasse abzuholen. Dienstagabend wurde überfallsartig ein Exekutionsauftrag in allen vier Wiener Filialen gleichzeitig vollstreckt. „Mit aller Schärfe sind Exekutoren gegen unsere Verkäufer vorgegangen. Sie wollten aber nicht unsere Möbel, sondern nur das Bargeld aus der Kassa“, sagte der Waldviertler Schuhrebell Heini Staudinger im KURIER-Gespräch.

Gegen 17 Uhr tauchten jeweils zwei Finanzbeamte in den GEA-Filialen in Wien auf. „Sie haben den Vollstreckungsauftrag hergezeigt und verlangt, dass wir die Kassa aufmachen. Danach haben sie das Geld entnommen und Notiz darüber gemacht“, schildert Staudingers Filialleiter in der Wiener Himmelpfortgasse. Nach zirka zehn Minuten war der unangekündigte Besuch bereits wieder beendet. Durch das Pfänden der Kassenbestände wird eine Zwangsversteigerung der Möbel vermutlich obsolet. "Wir wissen noch gar nicht, wieviel Geld sie mitgenommen haben. Sie meinten, dass wir den Differenzbetrag zurückbekommen", erzählt der Waldviertler Schuh- und Möbelerzeuger.

Jahrelanger Konflikt

Wie berichtet, geht Staudingers Konflikt mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) weiter, weil er sich nach wie vor weigert, die Geldstrafe über 2626 Euro (inklusive Mahnspesen) zu zahlen. „Die Strafe ist völlig absurd. Schon demnächst wird ein neues Crowdfunding-Gesetz für alternative Finanzierungsformen beschlossen. Dann ist das, was ich quasi verbrochen habe, legal“, sagt der Schuherzeuger. Schon in der Vorwoche wollte er die Exekutoren mit Transparenten persönlich in Empfang nehmen. Doch sie kamen nicht.

Bankgeschäft

Staudingers Vergehen: Laut FMA und Höchstrichtern hat er ein illegales Bankgeschäft betrieben, indem er sich 2,8 Millionen Euro von Privatpersonen geliehen und ihnen dafür Zinsen versprochen hatte. In der Zwischenzeit hat Staudinger auf ein legales Nachrangdarlehen umgestellt. Weil aber noch die Geldstrafe zu begleichen ist, wurde nun der Pfändungsauftrag vollstreckt.

Für die FMA ist der rebellische Schuherzeuger kein Thema mehr. "Wir haben die Sache einem Exekutionsgericht übermittelt", erklärte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. "Staudinger hat den Anlegerschutz verletzt und einen Gesetzesbruch begangen. Daher gibt es eine rechtskräftige Strafe, die er zu begleichen hat. Wir behandeln ihn genauso wie jeden anderen auch. Es gibt keine Sonderbestimmung für selbsternannte Gurus", schilderte Grubelnik in der Vorwoche dem KURIER.

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