Hass-Postings gegen Muslime: Verurteilung

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
1200 Euro Strafe für arbeitslosen Maurer. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 27-jähriger arbeitsloser Maurer ist am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Er nahm das Urteil an, es ist dennoch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat.

Der 27-Jährige soll im Internet Hass-Kommentare gegen Muslime veröffentlicht haben. Zwei seiner Beiträge auf Facebook hatten den Verfassungsschutz auf den Mann aufmerksam werden lassen: „Einen Musel (sic!) werde ich abschlachten ... Die haben auf christlichem Boden nichts verloren ... Dieses Gesindel gehört verboten“, hieß es unter anderem in seinen Kommentaren. Lesen konnten dies seinen eigenen Angaben zufolge 1.000 Freunde im Internet.

„Beiträge nicht geschrieben“

Am ersten Prozesstag vergangene Woche bestritt der Angeklagte allerdings, was er vor dem Landesamt für Verfassungsschutz gestanden hatte: „Ich habe diese Beiträge nicht geschrieben. Irgendwer Fremder muss da eingestiegen sein. Ich benütze dieses Profil seit Monaten nicht mehr, aber ich sehe, dass Bewegung darauf ist“, verantwortete sich der 27-Jährige und fügte hinzu: „Der Beamte und ich müssen aneinander vorbeigeredet haben.“

Dass dem doch nicht so war, erklärte am Freitag der Verfassungsschutz-Beamte im Zeugenstand. Dieser bestätigte, dass der Angeklagte bei der Vernehmung durch ihn die Hasstiraden sehr wohl zugegeben hatte.

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