Häftling verbrühte sich mit heißem Wasser und starb
Seit Wochen steht die Justizanstalt Stein im Fokus der Öffentlichkeit. Zuerst sorgte ein "verwahrloster" Häftling , um den sich die Justizwachebeamten offenbar nicht ausreichend gekümmert hatten, für Aufregung, dann wehrte sich das Personal bei einer Dienststellenversammlung dagegen, dass man sie immer dann "zu Sündenböcken macht, wenn im System Probleme auftreten".
Am Freitag sorgte das Gefängnis abermals für Schlagzeilen, auch wenn der Fall schon mehr als ein Jahr zurückliegt. Ende Februar 2013 war es bei einem eigentlich routinemäßigen Vorgang zu einem schweren Zwischenfall gekommen. Laut der Gratiszeitung heute hatte sich ein 58-Jähriger in einer Badewanne so schwer verbrüht, dass er massive Verbrennungen erlitt. Monate später, im September 2013, erlag der Mann seinen Verletzungen.
Kein Fehlverhalten
Die Staatsanwaltschaft Krems gab am Freitag Details zu der Causa bekannt. Der Mann soll von einer Krankenschwester in den Baderaum der Sonderkrankenanstalt gebracht worden sein. "Der Mann befand sich in einer Badewanne mit geringem Wasserstand, als eine Krankenschwester das Zimmer kurz verließ, um frische Kleidung zu holen. Währenddessen ließ der 58-Jährige heißes Wasser ein", berichtet Sprecher Franz Hütter. Als die Krankenschwester zurückkam, habe sie das Wasser abdrehen wollen, sei aber vom Häftling daran gehindert worden. Die Folge waren schwere Verbrennungen und wochenlange Behandlungen im Landesklinikum St. Pölten. Laut dem Vize-Chef der Vollzugsdirektion, Christian Timm, seien die Behörden umgehend informiert worden, die Staatsanwaltschaft Krems ermittelte. Das Verfahren wurde aber im April wieder eingestellt. Grund: Es habe kein Fehlverhalten der Betreuer festgestellt werden können.
Vier in Zusammenhang mit der Verwahrlosung eines Häftlings vorläufig suspendierte Beamte der Justizanstalt Krems-Stein sind zurück im Dienst. Eine entsprechende Meldung der Wochenzeitung Falter hat der stellvertretende Leiter der Strafvollzugsdirektion, Christian Timm, am Freitag bestätigt.
Nach Bekanntwerden des von der Wochenzeitung im Mai aufgedeckten Falls des 74 Jahre alten Häftlings waren drei Justizwachbeamte und die Leiterin des psychologischen Dienstes der Strafvollzugsanstalt durch die Disziplinarkommission im Justizministerium vorläufig suspendiert worden. "Eine solche Entscheidung kann durch Rechtsmittel angefochten werden. Die Betroffenen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Disziplinarkommission hat die vorläufigen Suspendierungen gestern Nachmittag aufgehoben", sagte Timm. "Das Disziplinverfahren geht weiter, ebenso das gerichtliche Strafverfahren", erklärte der stellvertretende Leiter der Strafvollzugsdirektion.
Häftling verlegt
Der Häftling, der sich im Maßnahmenvollzug befindet, wurde in eine andere Justizanstalt verlegt. Bekannt wurde die Verwahrlosung bei einer Untersuchung im März. Der Mann hatte eingetrocknete Bandagen an den Füßen, unter den Verbänden wurden eitrige Geschwüre entdeckt, seine Zehennägel waren zentimeterlang. Der 74-Jährige habe seine Beine absichtlich nicht gepflegt, um auf sich aufmerksam zu machen, hieß es am Freitag in einer Aussendung des Falter unter Berufung auf ein justizinternes Gutachten.
Der Mann hat seine Strafe wegen versuchten Mordes längst verbüßt, kann aber, da er als geistig abnorm gilt, zeitlich unbefristet angehalten werden, solange ihm nicht von einem Psychiater bescheinigt wird, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Diese Überprüfung hat laut Gesetz "in regelmäßigen Abständen" - zumindest alle zwei Jahre - stattzufinden. Der Maßnahmenvollzug war vom zuständigen Vollzugsgericht Krems am 20. Februar 2014 ohne Anhörung des Mannes und ohne Einholung eines aktuellen psychiatrischen Gutachtens verlängert worden. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat nach Bekanntwerden des Falls die Auflösung der Vollzugsdirektion angekündigt. Sie wird im Laufe des kommenden Jahres von einer "Generaldirektion" abgelöst, die im Ministerium angesiedelt sein wird.
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