Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche mit Fehlstellungen

Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche mit Fehlstellungen
Die nö. Gebietskrankenkasse hat 36 neue Kieferorthopäden unter Vertrag und rechnet ab 1. Juli mit einem Ansturm.

Bisher mussten die Eltern für die Kosten selber aufkommen. Ab 1. Juli gibt es die Zahnspange kostenlos für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren mit schweren Fehlstellungen. Das heißt, bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die nö. Gebietskrankenkasse (NÖGKK) die Finanzierung. Dafür sind in den vergangenen Wochen die Voraussetzungen geschaffen worden.

Insgesamt 36 neue Kieferorthopäden wurden in Niederösterreich - also in allen Bezirken - zeitgerecht unter Vertrag genommen, um die neue "Gratis-Zahnspange" anbieten zu können. "Diese neue Regelung ist eine finanzielle Erleichterung für viele Familien", sagte Gerhard Hutter, Obmann der nö. Gebietskrankenkasse und sprach von einem Meilenstein in der Zahnmedizin. Er rechnet damit, dass es ab 1. Juli zu einem Ansturm auf die Kieferorthopäden kommen wird. "Es gibt schon riesige Wartezeiten", erklärte Hutter.

Erstberatung

Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche mit Fehlstellungen
Mehrere Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Gebietskrankenkasse die Kosten übernehmen wird. Fehlstellungen in den vorgegebenen Stufen 4 und 5 (IOTN-Index) werden berücksichtigt. "Das sind schwere Fehlstellungen. Häufige Probleme sind etwa Rücklage des Unterkiefers oder Engstellen", erklärte Kieferexperte Thomas Schmuth, der mehrere Fotos herzeigte. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren bekommen eine abnehmbare Zahnspange, Jugendliche bis 18 Jahren eine festsitzende Zahnspange verpasst. Obmann Hutter geht von insgesamt 3600 Fällen pro Jahr in Niederösterreich aus.

Wer eine (Gratis-)Zahnspange braucht, muss entweder zum Zahnarzt oder zum Kieferorthopäden mit Kassenvertrag. Bei einer Erstberatung wird die Schwere der Fehlstellung festgestellt, danach werden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Wird die Gebissfehlstellung tatsächlich mit Stufe 4 oder 5 klassifiziert, ist eine Bewilligung durch die Krankenkassen nicht mehr erforderlich.

Insgesamt 80 Millionen Euro sind für die medizinischen Maßnahmen reseviert. Auch in schwierigen Zeiten sei es gelungen, die Gesundheitsleistungen weiter auszubauen, sagte SPÖ-Gesundheitslandesrat Maurice Androsch. "Schwere Zahnfehlstellungen sind in vielen Fällen mit sozialen Stigmatisierungen verbunden. Die neue Leistung der Krankenkasse steht deshalb klar für eine Gesundheitspolitik, bei der das Einkommen der Eltern nicht am Gebiss des Kindes abzulesen ist", betonte Androsch.

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