FPÖ-Kandidat muss vor das Bezirksgericht

FPÖ-Kandidat muss vor das Bezirksgericht
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten brachte gegen einen Kandidaten der FPÖ-Gemeinderatsliste in Sonntagberg einen Strafantrag wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein.

Ein gerichtliches Nachspiel werden die Gemeinderatswahlen für einen FPÖ-Kandidaten aus der Gemeinde Sonntagberg-Rosenau im Bezirk Amstetten haben. Dort hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten gegen den am FPÖ-Wahlzettel an zweiter Stelle gereihten Martin G. einen Strafantrag beim Bezirksgericht Amstetten eingebracht. Ihm werde Urkundenfälschung und "Fälschung bei einer Wahl" zur Last gelegt, heißt es bei der St. Pöltener Anklagebehörde.

Schon im Vorfeld der Wahlen hatte die Liste mit den Unterstützungserklärungen für einen Wahlantritt der FPÖ in Sonntagberg für Aufregung gesorgt. Weil eine der Unterschriften vom Wahlwerber G. selbst auf der Liste eingetragen worden war, leitete Wahlbehördenleiter und Bürgermeister Thomas Raidl, ÖVP, eine Sachverhaltsdarstellung an den Staatsanwalt weiter.

FPÖ-Mann G. behauptete, mit Duldung des Unterstützers unterschrieben zu haben und dafür auch eine Vollmacht zu besitzen. Auch im Gespräch mit dem KURIER bestärkte G. diese Position. Der Bürgermeister und seine Gemeindewahlbehörde bekamen die Vollmacht aber nie zu Gesicht. Auch durch die Ermittlungen der Polizei dürften diese Behauptungen nicht bestätigt worden sein. Es sollen noch zwei weitere Unterstützungserklärungen nicht direkt unterschrieben worden sein. Was sich im Hintergrund nun tatsächlich abgespielt hat, wird vom Gericht zu klären sein. Für G. gilt die Unschuldsvermutung.

Das Antreten der FPÖ bei der Wahl wurde letztendlich nicht belohnt. Es gab kein Mandat. Dabei spekulierten die freiheitlichen Kandidaten damit, nach der Wahl das Zünglein an der Waage spielen zu können. Letztendlich hat ÖVP-Ortschef Raidl die Wahl gewonnen und eine absolute Mehrheit errungen.

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