Fall Caspar: Keine Anklage gegen den Vater

Fall Caspar: Keine Anklage gegen den Vater
Entsprechendes Verfahren in Wiener Neustadt wurde eingestellt.

Der Sorgerechtsstreit rund um den vierjährigen Caspar aus NÖ geht ohne eine Anklage gegen den Vater weiter. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen Kindesentziehung eingestellt.

Der Fall hatte im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt. Die Mutter lebte zuletzt mit ihrem Sohn in NÖ. Nachdem der Vater den Buben Anfang Oktober zum Spazierengehen abgeholt hatte, verschwand er mit ihm auf die britische Kanalinsel Sark. Einen Tag zuvor hatte er sich nach dem archaischen Recht der Insel das alleinige Sorgerecht schriftlich zusichern lassen. Der Vater sei dadurch von seinem Recht, das Kind mitnehmen zu dürfen, ausgegangen. „Das Verfahren wurde daher eingestellt“, bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl.

Mittlerweile hat ein ordentliches Gericht auf der Nachbarinsel Guernsey entschieden, dass der Vater nicht das alleinige Sorgerecht über den Buben hat. Die Mutter, die ihrem Kind nach Sark nachgereist ist und dort auf eine Entscheidung wartet, zieht in Österreich vor das Höchstgericht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) soll über die weitere Zuständigkeit entscheiden. Außerdem wird die Rechtsanwältin Britta Schönhart einen Fortführungsantrag des Verfahrens gegen den Vater stellen.

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