Der "untaugliche" Gotteskrieger
Die Kulisse im Kremser Landesgericht wirkte bedrohlich: Fünf maskierte Bewacher mit Schutzwesten führten den Angeklagten Magomed Z. vor, fünf Beamte in Zivilkleidung saßen in der erste Reihe fußfrei im Schwurgerichtssaal. Wer in das Gebäude wollte, musste sich ausweisen und wurde streng kontrolliert. Das Bild von der ängstlichen Justiz machte das Telefonat des Gerichtssprechers perfekt, der per Handy der fotoscheuen Richterin und der Staatsanwältin Bescheid gab, dass die Fotografen weg sind. "Alles erledigt", sagte er.
Eine furchteinflößende Gestalt ist Magomed Z. nicht – oder nicht mehr. Der Rauschebart ist ab, statt Kampfanzug trägt er Jeans und eine rote Weste. Der 30-jährige Tschetschene soll ein Gotteskrieger sein. Mitgliedschaft in einer Terror-Organisation, konkret beim Enthauptungsregime "Islamischer Staat" in Syrien, wirft ihm die Staatsanwältin vor. Bis zu zehn Jahre Haft sieht der Gesetzgeber dafür vor. Nebenbei waren laut Anklage Kinderporno-Fotos auf seinem Handy.
Die Staatsanwältin konnte sich nicht verkneifen, einen Bogen zu den jüngsten Geschehnissen zu spannen. "Wir haben Paris noch deutlich vor Augen." Sie zeichnete Z.’s Weg von Tschetschenien nach Syrien nach, wo er mutmaßlich von Ende Juli bis Anfang Dezember 2013 eine Waffenausbildung erhalten und gekämpft haben soll; und dann die zweite Etappe in die Asylunterkunft nach Heidenreichstein (NÖ), wo ihn Ermittler festnahmen.
"Es war wie daheim"
Für "absolut unschuldig" erklärte sich Z., der in seiner Reise nur Gutes erkannte: "Ich habe selbst Krieg erlebt." Er habe helfen wollen, egal ob Christen oder Moslems. Anfangs habe er den verschwundenen Sohn einer Verwandten gesucht – und gefunden. Tagsüber sei er spazieren gegangen, habe am Basar gekaufte Lebensmittel an Flüchtlinge verteilt und Landsleute besucht: "Es war wie daheim." Seine Gastgeber hätten keine Terror-Organisation, sondern einen karitativen Verein betrieben.
Und wie kamen Fotos von ihm in Kampfmontur und Maschinengewehr zustande? "Das ist dort normal", antwortete er. Von "Tausenden Fotos" auf seinem Handy sprach die Staatsanwältin, von der IS-Flagge bis zum Foto eines IS-Passes. Das bestätigte auch eine Beamtin vom Verfassungsschutz. Zudem gibt es eine Überweisung über 800 US-Dollar nach Syrien sowie Chats, die ihn belasten. Darin beschrieb er, dass es "wenig Platz für einen Kampf" gebe und er meinte: "Ohne Dschihad ist das kein Leben."
Verteidiger Wolfgang Blaschitz versuchte das Bild von Z. zu korrigieren: "Das ist kein Attentäter aus Paris." Der IS-Miliz hätte sich Z. gar nicht anschließen können, da deren Terror-Kalifat erst nach seiner Abreise entstanden sei. Und jeder wisse, das Z. ohne Brille fast blind sei. Sogar die Ermittler nannten ihre Operation gegen ihn "Schieler" – "in Wien würde man Schaßäugiger sagen", erklärte Blaschitz. Sein Handicap habe aus ihm einen Komplexler gemacht. Mit der Syrien-Reise wollte er zeigen, dass er "kein schaßäugiger Schwächling" sei, mit den Fotos eine Frau beeindrucken. Ein Gutachter hielt fest, dass Z. fast blind ist und hierzulande "untauglich" für den Präsenzdienst wäre.
Doch Z.’s Erzählung warf Fragen auf. Vor Ort erzählte er seinen Gastgebern, er wolle nach einer Augen-OP in Österreich in den Dschihad zurückkehren. "Ein Schmäh", sagt Blaschitz. Z. selbst sagt, er wollte "um jeden Preis weg" – und nicht nach Syrien zurück. Der Richterin wollte nicht eingehen, warum jemand einer angeblich karitativen Einrichtung etwas vorgaukeln müsse.
Rätselhaft blieb, warum ein Syrien-Rückkehrer in Deutschland Z.s Pass dabei hatte. Der besagte Landsmann schwänzte die per Videokonferenz geplante Einvernahme. Der Prozess wurde vertagt.
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